Es gibt keine Frist.
Manchmal fehlen noch Unterlagen im Verfahren. Die zuständige Stelle informiert Sie dann, bis wann Sie die Unterlagen nachreichen müssen.
Die Bearbeitungsdauer ist individuell verschieden. Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, wenn Unterlagen fehlen.
Die zuständige Stelle informiert Sie über die Kosten. Die Kosten hängen generell von dem Aufwand für die Bearbeitung ab.
Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (zum Beispiel für Übersetzungen, Beglaubigungen oder Ausgleichsmaßnahmen wie einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.
Die zuständige Stelle informiert Sie über die Kosten. Die Kosten hängen generell von dem Aufwand für die Bearbeitung ab.
Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (zum Beispiel für Übersetzungen, Beglaubigungen oder Ausgleichsmaßnahmen wie einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen auf dem Portal Anerkennung in Deutschland
Finanzielle Hilfen für das Anerkennungsverfahren
Veröffentlichung des Beratungsnetzwerkes Integration durch Qualifizierung (IQ): Berufsanerkennung Pflegefachfrau/Pflegefachmann - der Weg zum neuen Job
Öffentlich bestellte Übersetzerinnen und Übersetzer in Deutschland
Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)
Aktualisiert am 07.08.2025