Zuständige Stelle
Bremen hat keine eigene zuständige Stelle. Es gibt eine gemeinsame Vereinbarung der Länder Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Das Justizprüfungsamt Berlin ist das Gemeinsame Prüfungsamt im Bereich der vertragschließenden Länder. Es nimmt die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ab.
Fristen
Die Fristen sind in den Gemeinsamen Juristischen Prüfungsämtern unterschiedlich.
Für die Länder
gilt Folgendes:
Die Eignungsprüfung findet im Dezember statt. Sie müssen den Antrag bis zum 31. Juli einreichen.
Formulare
Antrag
Aktualisiert am 12.06.2024