Sie sind hier:

Anerkennung einer Ersatzschule beantragen

  • Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Informieren Sie sich hier, wie Sie die Genehmigung einer Ersatzschule beantragen können.

  • Basisinformationen

    Eine genehmigte Ersatzschule kann einen Antrag auf Anerkennung stellen. Mit der Anerkennung einer privaten Ersatzschule geht das Recht einher, mit gleicher Wirkung Zeugnisse zu erteilen und Prüfungen nach den allgemein für öffentliche Schulen geltenden Vorschriften abzuhalten.

    Die Anerkennung einer privaten Ersatzschule kann bei der zuständigen Stelle beantragt werden, sofern die Schule die Gewähr dafür bietet, dass sie dauernd, das heißt in der Regel mindestens 3 Jahre ununterbrochen, die an entsprechende öffentliche Schulen gestellten Anforderungen erfüllt.

    Voraussetzungen

    Für das Anerkennungsverfahren muss die unterrichtliche Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Abschlussprüfungen der Sekundarstufe I sowie auf das Abitur der Schule die Gewähr dafür bieten, dass dauernd die an gleichartige oder verwandte öffentliche Schulen gestellten Anforderungen erfüllt werden.

    Für das Anerkennungsverfahren muss gewährleistet sein, dass die Ersatzschule dauernd die an öffentliche Schulen gestellten Anforderungen erfüllt.

  • Ablauf

    Nach Eingang der Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle werden diese auf Vollständigkeit geprüft. Sollten noch Unterlagen fehlen, erhalten Sie darüber eine Mitteilung. Erst nach Eingang der vollständigen Unterlagen ist eine ganzheitliche und abschließende Bearbeitung möglich.

    Zur Prüfung des Antrags auf Anerkennung werden Fachdienststellen der zuständigen Stelle beteiligt. So zum Beispiel zur Frage, ob die schulinternen Curricula den Anforderungen genügen. 

    Daneben werden u.a. auch die Anforderungen an die Qualität der Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen der Sekundarstufe I und II im Vergleich zu den öffentlichen Schulen geprüft.

  • Benötigte Unterlagen

    • Für die Prüfung einer möglichen Anerkennung sind grundsätzlich folgende Unterlagen für den allgemeinbildenden Bereich notwendig:
      • Nachweis über die Umsetzung der Stundentafeln der jeweiligen Schulart und des jeweiligen Bildungsganges
      • Zustimmung der Schule zur Erhebung von Leistungsdaten zu Abschlüssen und Übergängen durch die zuständige Stelle (zum Beispiel von Vergleichsarbeiten, Abschlussprüfungen) 
      • Schulinterne Curricula der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Naturwissenschaften, Gesellschaft und Politik der Sekundarstufe I, gegebenenfalls weitere auf Anforderung
      • Schulinterne Curricula der Einführungs- und Qualifikationsphase der Gymnasialen Oberstufe aller Fächer
      • Vorlage von Klausuren der Einführungs- und Qualifikationsphase zur Überprüfung der schriftlichen Leistungen (hinsichtlich der Aufgabenstellung, Erwartungshorizonte, Schüler:innenarbeiten)
      • Vorlage von Nachweisen über Fortbildungen der Lehrkräfte
      • Vorlage von Musterzeugnissen 

      Zudem können Hospitationen durch die zuständige Stelle in ausgewählten Jahrgängen erfolgen.

    • Für den berufsbildenden Bereich gilt: 
      • Nachweise über die persönliche Zuverlässigkeit des Trägers, der Leiterin/ des Leiters und der Lehrkräfte durch ein eintragungsfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als 3 Monate ist
      • Nachweise über die fachliche Eignung der eingesetzten Lehrkräfte (Masterabschlüsse, 2. Staatsexamen, tätigkeitsbezogene Fortbildungen, Nachweise über bisherige berufliche Lehrerfahrungen)
      • Nachweise darüber, dass keine Sonderung der Schülerinnen und Schüler aufgrund der Besitzverhältnisse der Schülerinnen und Schüler erfolgt
      • die Information der Schüler über Ausbildungsziel, Zulassungsvoraussetzungen für Ausbildung und Prüfung, Unterrichtsstunden nach Fächern, Kosten für den Schulbesuch, Kündigungsrechte muss sichergestellt sein. Ein Muster des Ausbildungsvertrages ist vorzulegen,
      • eine Übersicht über alle Lehrräume (auch der sanitären Einrichtungen), 
      • eine Darstellung der Lehr- und Lernmittelausstattung, Lehr- und Ausbildungspläne (die Lernmittelausstattung muss den Anforderungen genügen und der Schülerzahl angemessen sein)
      • die für den Bildungsgang maßgebliche Verordnung über die Ausbildung und Prüfung
      • die Vorlage eines Wirtschaftsplans durch den Träger für mindestens drei Jahre, aus dem ersichtlich sein muss, dass die Schule finanziell so gestellt ist, dass der Abschluss der Ausbildung gesichert ist
      • Nachweise über die Umsetzung der Stundentafeln des jeweiligen Bildungsgangs
      • Zustimmung der Schule zur Erhebung von Leistungsdaten zu den Abschlüssen durch die zuständige Stelle
      • Vorlage von Musterzeugnissen auf der Grundlage der Zeugniserlasse

      Auf Verlangen der Aufsichtsbehörde sind die zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen, die dafür notwendigen Unterlagen in der von der Aufsichtsbehörde vorgegebenen Form vorzulegen und Besichtigungen der Grundstücke und Räume, die dem Unterrichtsbetrieb dienen sowie Unterrichtsbesuche zu gestatten. 

      Die Träger anerkannter Ersatzschulen sind darüber hinaus zur Teilnahme an Qualitätsuntersuchungen verpflichtet, wenn vergleichbare Bedingungen wie an den öffentlichen Schulen vorliegen, sowie zur Übermittlung von Daten zu statistischen Zwecken.

      Zudem können Hospitationen durch die zuständige Stelle erfolgen.

  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    Es gibt die Kostenverordnung der Bildungsverwaltung (BiKostV). Die Verwaltungsgebühr ist abhängig davon, wie zeitaufwendig die Antragsbearbeitung ist.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Für die Allgemeinbildung gilt: Antragstellung (inklusive der Antragsunterlagen): bis 30.09. des Kalenderjahres vor dem Jahr der gewünschten Anerkennung
    Hinweis: Die Anerkennung kann nur für den Beginn eines Schuljahres beantragt werden.
    Für die berufliche Bildung gilt:
    Antragstellung (inklusive der Antragsunterlagen) spätestens 8 Monate vor Beginn der gewünschten Anerkennung/ Beginn der Ausbildung

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Keine Angabe.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?
Wie bewerten Sie die Seite?*
*Pflichtfeld

Aktualisiert am 06.07.2026

Dienstleistungen · syfq nzm