Für die Allgemeinbildung gilt: Antragstellung (inklusive der Antragsunterlagen): bis 30.09. des Kalenderjahres vor dem Jahr der gewünschten Anerkennung
Hinweis: Die Anerkennung kann nur für den Beginn eines Schuljahres beantragt werden.
Für die berufliche Bildung gilt:
Antragstellung (inklusive der Antragsunterlagen) spätestens 8 Monate vor Beginn der gewünschten Anerkennung/ Beginn der Ausbildung
Keine Angabe.
Es gibt die Kostenverordnung der Bildungsverwaltung (BiKostV). Die Verwaltungsgebühr ist abhängig davon, wie zeitaufwendig die Antragsbearbeitung ist.
Wo kann ich mehr erfahren?
Genehmigung einer Ersatzschule
Aktualisiert am 17.10.2025