Welche Fristen sind zu beachten?

Für das Antragsverfahren bestehen keine Fristen. Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz entscheidet binnen drei Monaten nach dem vollständigen Vorliegen aller erforderlicher Unterlagen und Nachweise (§ 112 Abs. 5 BremHG).

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Für die Anerkennung einer nichtstaatlichen Hochschule werden Gebühren in Höhe von 1000 € bis 10000 € erhoben (Nr. 204.09 und Nr. 204.10 der Anlage 1 der Kostenverordnung der Bildungs- und Wissenschaftsverwaltung).