Welche Fristen sind zu beachten?

Antragsfristen für die Anerkennung einer Einrichtung nach dem WBG bestehen nicht.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von den Sitzungsterminen des Landesausschusses für Weiterbildung und der Komplexität des Antrags.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Die Antragsbearbeitung erfolgt kostenfrei. Der antragstellenden Einrichtung können Kosten durch die Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen sowie deren Bestätigung durch einen unabhängigen Gutachter entstehen. Diese werden von der Senatorin für Kinder und Bildung nicht erstattet.