Verfahren

  1. Antrag mit vollständigen Unterlagen werden beim Staatlichen Prüfungsamt eingereicht.
  2. Die vorliegende Weiterbildungsmaßnahme wird auf Gleichwertigkeit in Inhalt und Umfang für ein sonderpädagogisches Lehramt geprüft. 
  3. Die Entscheidung über den Antrag wird getroffen.
  4. Die Antragstellenden erhalten einen Feststellungsbescheid vom Staatlichen Prüfungsamt.

Rechtsgrundlagen