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Anmeldung einer Freiluftparty Hobby und Freizeit Veranstaltungen

Sie planen eine private Freiluftparty mit elektronischer Musik auf öffentlichen Flächen? Die Freiluftparty müssen Sie beim Ordnungsamt anmelden.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie eine nicht kommerzielle Feier mit elektronisch verstärkter Musik auf öffentlichen Flächen planen, müssen Sie diese nach dem Ortsgesetz über nicht kommerzielle spontane Freiluftpartys spätestens 24 Stunden vorher beim Ordnungsamt Bremen anmelden. 

    Hinweis:

    Folgende Feiern sind keine Freiluftpartys im Sinne des Ortsgesetzes:

    • Geburtstagsfeiern
    • Familienfeste
    • Betriebsfeiern
    • Kommerzielle Veranstaltungen

    Wenn Sie solch eine Veranstaltung auf öffentlichem Grund planen, informieren Sie sich bitte in der entsprechenden Beschreibung. Den Link dazu finden Sie unter "Weitere Informationen".

    Für Sie und Ihre Gäste gilt Folgendes:

    • Werbeverbot - unterlassen Sie jede öffentliche Kundgabe des Veranstaltungsortes. 
    • Eigenverantwortung - Sie müssen eigenverantwortlich für den ordnungsgemäßen Ablauf der Freiluftparty sorgen. 
    • Keine Haftung - Die Teilnahme an der Party geschieht auf eigene Gefahr.

    Bestimmte Orte sind entweder ausgeschlossen oder mit Auflagen versehen. Auflistungen der ausgeschlossenen Orte sowie der für bestimmte Flächen geltenden Auflagen finden Sie unter "Weitere Informationen".

    Voraussetzungen

    Es gelten folgende gesetzliche Bestimmungen:

    • Vor Beginn der Freiluftparty untersuchen Sie die Örtlichkeit auf Gefahrenquellen und beseitigen Sie diese falls nötig.
    • Vermeiden Sie unverhältnismäßige Beeinträchtigungen der Örtlichkeit oder deren Nachbarschaft.
    • Stellen Sie sicher, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit entsteht.
    • Stellen Sie sicher, dass von der Freiluftparty kein Lärm ausgeht, der die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich belästigt.
    • Beseitigen Sie Abfall, Schmutz oder Beschädigungen bis spätestens 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung.
      HINWEIS:
      Abfälle, Verunreinigungen oder Beschädigungen, welche die gewöhnliche Nutzung der Örtlichkeit erheblich beeinträchtigen, müssen bis spätestens 10 Uhr des auf den Beginn der Veranstaltung folgenden Kalendertages beseitigt werden! Wenn die Veranstaltung länger dauert, müssen Sie Abfall, Schmutz oder Beschädigungen unverzüglich nach ihrem Ende beseitigen.
    • Dulden Sie keine gewerblichen Aktivitäten. Dazu zählen insbesondere das Verlangen von Eintrittsgeld oder der gewerbsmäßige Verkauf von Essen oder Trinken.
    • Arbeiten Sie mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zusammen!

    Weitere gesetzliche Pflichten der teilnehmenden Personen finden Sie im Ortgesetz. Dieses finden Sie unter "Weitere Informationen". 

  • Ablauf

    Zur Anmeldung einer Freiluftparty ist das hierfür im Ortsgesetz vorgesehene Formular zu verwenden und vollständig auszufüllen. Das Formular finden Sie " unter "Weitere Informationen".

    Wenigstens eine der anmeldenden Personen muss vollständige Angaben machen.

    Außerdem müssen Sie nachweisen, dass genügend Toiletten (sanitäre Anlagen) vorhanden sind. Dieser Nachweis soll mit der Anmeldung vorgelegt werden. Der Nachweis kann zum Beispiel die Kopie der Bestellbestätigung von mobilen Toiletten sein.

    Hilfreich ist eine Angabe der GPS-Koordinaten.

    Wenn alle Zulässigkeitsvoraussetzungen des Ortsgesetzes über nicht kommerzielle spontane Freiluftpartys erfüllt sind, erhält die anmeldende Person eine Bestätigung der angemeldeten Veranstaltung, inklusive der von den jeweiligen Flächenverantwortlichen übermittelten Auflagen.

  • Benötigte Unterlagen

    • Vollständig ausgefülltes Formular
    • Als hilfreich hat es sich erwiesen, der Anmeldung die GPS-Koordinaten der Veranstaltungsfläche beizufügen
    • Nachweis über das Vorhandensein von sanitären Anlagen
  • Zuständige Stellen

    Ansprechperson

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Frühestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung müssen Sie die Feier anmelden, spätestens 24 Stunden vorher.
    Bei der Berechnung der Frist bleiben Sonnabende, Sonn- und Feiertage außer Betracht.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 05.09.2025

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