Sie planen eine private Freiluftparty mit elektronischer Musik auf öffentlichen Flächen? Die Freiluftparty müssen Sie beim Ordnungsamt anmelden.
Wenn Sie eine nicht kommerzielle Feier mit elektronisch verstärkter Musik auf öffentlichen Flächen planen, müssen Sie diese nach dem Ortsgesetz über nicht kommerzielle spontane Freiluftpartys spätestens 24 Stunden vorher beim Ordnungsamt Bremen anmelden.
Hinweis:
Folgende Feiern sind keine Freiluftpartys im Sinne des Ortsgesetzes:
Wenn Sie solch eine Veranstaltung auf öffentlichem Grund planen, informieren Sie sich bitte in der entsprechenden Beschreibung. Den Link dazu finden Sie unter "Weitere Informationen".
Für Sie und Ihre Gäste gilt Folgendes:
Bestimmte Orte sind entweder ausgeschlossen oder mit Auflagen versehen. Auflistungen der ausgeschlossenen Orte sowie der für bestimmte Flächen geltenden Auflagen finden Sie unter "Weitere Informationen".
Es gelten folgende gesetzliche Bestimmungen:
Weitere gesetzliche Pflichten der teilnehmenden Personen finden Sie im Ortgesetz. Dieses finden Sie unter "Weitere Informationen".
Zur Anmeldung einer Freiluftparty ist das hierfür im Ortsgesetz vorgesehene Formular zu verwenden und vollständig auszufüllen. Das Formular finden Sie " unter "Weitere Informationen".
Wenigstens eine der anmeldenden Personen muss vollständige Angaben machen.
Außerdem müssen Sie nachweisen, dass genügend Toiletten (sanitäre Anlagen) vorhanden sind. Dieser Nachweis soll mit der Anmeldung vorgelegt werden. Der Nachweis kann zum Beispiel die Kopie der Bestellbestätigung von mobilen Toiletten sein.
Hilfreich ist eine Angabe der GPS-Koordinaten.
Wenn alle Zulässigkeitsvoraussetzungen des Ortsgesetzes über nicht kommerzielle spontane Freiluftpartys erfüllt sind, erhält die anmeldende Person eine Bestätigung der angemeldeten Veranstaltung, inklusive der von den jeweiligen Flächenverantwortlichen übermittelten Auflagen.
gebührenfrei
Frühestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung müssen Sie die Feier anmelden, spätestens 24 Stunden vorher.
Bei der Berechnung der Frist bleiben Sonnabende, Sonn- und Feiertage außer Betracht.
Aktualisiert am 05.09.2025