Der formlose Antrag auf Einzelfallentscheidung ist über die zuständige Schule mit den erforderlichen Unterlagen zur Diagnostik und bisherigen Berücksichtigung der besonderen Lese-Rechtschreibschwierigkeiten bei der Schule zu stellen.
Über den Nachteilsausgleich entscheidet die Schulleitung aufgrund einer Empfehlung der Zeugniskonferenz, die auf der Grundlage der im Unterricht gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen sowie vorliegender Diagnosen, Stellungnahmen und Gutachten erfolgt.
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.