Verfahren

  • Der formlose Antrag auf Einzelfallentscheidung ist über die zuständige Schule mit den erforderlichen Unterlagen zur Diagnostik und bisherigen Berücksichtigung der besonderen Lese-Rechtschreibschwierigkeiten bei der Schule zu stellen.
  • Über den Nachteilsausgleich entscheidet die Schulleitung aufgrund einer Empfehlung der Zeugniskonferenz, die auf der Grundlage der im Unterricht gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen sowie vorliegender Diagnosen, Stellungnahmen und Gutachten erfolgt. 

Rechtsgrundlagen