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Antrag auf Auskunft über Erschließungskosten Bauen und Wohnen Bauen und Immobilien

  • Basisinformationen

    Für die erstmalige endgültige Herstellung (auch von Teilmaßnahmen) von Straßen erhebt die Stadt Bremen Erschließungsbeiträge entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung (s. Erschließungsbeitragsgesetz v. 14.01.2016.

    Bei Bedarf erteilt das Amt für Straßen und Verkehr, Bereich Erschließung, gebührenpflichtige Auskünfte über bereits geleistete oder noch offene bzw. künftig zu erhebende Erschließungsbeiträge.

    Dazu ist von Grundstückseigentümern oder deren Bevollmächtigten das zu bewertende Grundstück inkl. Flurstücksnummer aufzugeben.

    Voraussetzungen

    Benötigte Unterlagen

    Sofern Sie nicht Eigentümer des Grundstücks sind, benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht.         

  • Ablauf

    Bitte füllen Sie das Online-Formular aus.        

  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    40,00 EUR je Grundstück bzw. pro Bescheinigung.

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Aktualisiert am 31.01.2025

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