Es müssen keine Fristen beachtet werden.
150,00 EUR (§ 44 Abs. 8 StBerG)
Neben der Gebühr zur Bearbeitung des Antrags fallen zusätzlich Gebühren nach § 79 Steuerberatungsgesetz (StBerG) i.V.m. der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Wo kann ich mehr erfahren?
Steuerberatungsgesetz
Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz
Aktualisiert am 25.07.2025