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Antrag auf Sondernutzung (Container und ähnliches) Bauen und Wohnen

Um einen Container, Baumaterial, Hebebühnen, Steiger o.ä. auf öffentlichem Grund aufzustellen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach §18 Bremisches Landesstraßengesetz. Dabei wird zwischen einer Einzelerlaubnis und einer Jahreserlaubnis unterschieden. Über den Dienst können auch Verlängerungsanträge gestellt werden.

  • Basisinformationen

    Um einen Container auf öffentlichem Grund aufzustellen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach §18 Bremisches Landesstraßengesetz.
    Es wird zwischen einer Einzelerlaubnis und einer Jahreserlaubnis unterscheiden.

    Bitte beachten Sie, dass Sie trotz bestehender Jahreserlaubnis für die Aufstellung eines Containers im Innenstadtbereich eine Einzelerlaubnis benötigen.
    Wenn Sie eine Sondernutzungserlaubnis für Freisitze in der Außengastronomie (Bestuhlung etc.) beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Für eine Sondernutzungserlaubnis für Baustellenüberfahrten, Baukräne, Autokräne etc. wenden Sie sich bitte an das Amt für Straßen und Verkehr (ASV).

    Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor der Inanspruchnahme der Sondernutzung gestellt werden.
    Nach der schriftlichen Antragstellung wird Ihr Antrag an die beteiligten Behörden zur Stellungnahme weitergeleitet. Wenn keine Belange gegen den von Ihnen gewählten Standort sprechen, erhalten Sie vom Ordnungsamt Bremen die Erlaubnis zur Aufstellung eines Containers sowie einen Kostenbescheid.
    Falls eine Halteverbotszone eingerichtet werden sollte, ist diese über das zuständige Polizeirevier einrichten zu lassen. Mit dem Antrag auf Sondernutzung erfolgt keine automatische Einrichtung einer Halteverbotszone. Zudem entstehen separate Kosten, die vom Polizeirevier berechnet werden. Eine Halteverbotszone muss spätestens vier Werktage im Voraus eingerichtet werden.
    Im Fall der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis übernimmt die Erlaubnisnehmerin/ der Erlaubnisnehmer für den Zeitraum der Sondernutzung die Verantwortung für die ordnungsgemäßen Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem ruhenden und fließenden Verkehr.

    Voraussetzungen

    Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

  • Ablauf

    Nach der schriftlichen Antragstellung wird Ihr Antrag an die beteiligten Behörden zur Stellungnahme weitergeleitet. Wenn keine Belange gegen den von Ihnen gewählten Standort sprechen, erhalten Sie vom Ordnungsamt Bremen die Erlaubnis zur Aufstellung eines Containers.

  • Zuständige Stellen

    Ansprechperson

  • Online Services

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    Anträge sind gebührenpflichtig.
    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungskostenordnung.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    2 Wochen Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor der Inanspruchnahme der Sondernutzung gestellt werden.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    2 Wochen

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 27.11.2025

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