2 Wochen Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor der Inanspruchnahme der Sondernutzung gestellt werden.
2 Wochen
Anträge sind gebührenpflichtig.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungskostenordnung.
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationsschreiben Bundestagswahl 2025
Aktualisiert am 26.11.2024