Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.

Zum vereinfachten Onlineformular

Verfahren

Senden Sie eine E-Mail mit Ihren Daten, Ihrem Anliegen und etwaigen Unterlagen an office@justiz.bremen.de 

Ihr Anliegen wird von der zuständigen Stelle geprüft und Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. 

Sollten Unterlagen oder Angaben benötigt werden, werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Gemäß § 6 Abs. 1 BremAGPsychPbG sind Sie dazu verpflichtet, den Senator für Justiz und Verfassung als zuständige Stelle zu unterrichten, wenn eine Anerkennungsvoraussetzung nicht mehr vorliegt.

Gemäß §1 BremAGPsychPbG sind diese Anerkennungsvoraussetzungen: 

  1. die in § 3 des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren genannten Qualifikationen,
  2. eine in der Regel mindestens zweijährige praktische Berufserfahrung in einem der unter § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren genannten Bereiche und
  3. die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit.