Keine.
Manchmal fehlen noch Unterlagen im Verfahren. Die zuständige Stelle informiert Sie dann, bis wann Sie die Unterlagen nachreichen müssen. Das Verfahren kann sich dadurch verlängern.
Einzelfallabhängig
Die zuständige Stelle informiert Sie über die Kosten. Die Kosten hängen generell von dem Aufwand für die Bearbeitung ab.
Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (zum, Beispiel für Übersetzungen oder Beglaubigungen). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationsseite der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz in Bremen
Portal Anerkennung
Finanzielle Hilfen für das Anerkennungsverfahren
Öffentlich bestellte Übersetzerinnen und Übersetzer in Deutschland
Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)
Verfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz
Aktualisiert am 20.10.2024