Der Arbeitgeber zahlt die VL im Namen des Arbeitnehmers direkt auf eine bestimmte vom Arbeitnehmer bei einem Institut eingerichtete Anlageform ein. Von diesem Institut erhält der Arbeitnehmer nach Ablauf des Kalenderjahres eine Bescheinigung über die eingezahlten VL ("Anlage VL"). Ihrem Antrag auf eine Arbeitnehmer-Sparzulage -wird mit dem Formular „Einkommensteuererklärung“ gestellt - beim Finanzamt müssen Sie diese Anlage VL beifügen.
Die VL gehören – anders als die Arbeitnehmer-Sparzulage – zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Formulare
Einkommensteuer-Erklärung Alle Formulare sind abrufbar über das Vordruckportal des Bundesministeriums der Finanzen
Aktualisiert am 25.07.2025