Verfahren

Arbeitslosengeld können Sie online oder persönlich beantragen. 

Arbeitslosengeld online beantragen:

  • Um den Antrag online zu stellen, rufen Sie das Online-Portal „eServices“ der Bundesagentur für Arbeit auf und klicken Sie dort auf die Kachel „Arbeitslosengeld beantragen“. 
  • Beachten Sie, dass auch in diesem Fall eine Arbeitslosmeldung erforderlich ist, um Arbeitslosengeld erhalten zu können.
  • Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Falls Ihre Antragsunterlagen oder sonstige Gründe eine abschließende Entscheidung noch nicht zulassen, kann Ihnen die Agentur für Arbeit auf Antrag einen Vorschuss bewilligen, sofern ein Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht.
  • Über die Bewilligung der Leistungen bekommen Sie per Post einen schriftlichen Bescheid, in dem die Höhe und die Dauer Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld vermerkt sind. Den Bescheid können Sie auch online erhalten, wenn Sie die entsprechende Benachrichtigungsoption in Ihrem Online-Profil auswählen.
  • Das Arbeitslosengeld wird monatlich nachträglich kostenfrei auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Das bedeutet, dass die Leistung für den aktuellen Monat zum Ende des Monats ausgezahlt wird. Bei finanziellen Schwierigkeiten kann auf Antrag von diesem Grundsatz abgewichen werden. Fragen Sie bei Ihrer Agentur nach.  
  • In Ausnahmefällen können Sie sich das Arbeitslosengeld per Scheck auszahlen lassen. Die per Post zugesandte „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ können Sie innerhalb eines Monats bei Ihrem Geldinstitut zur Gutschrift einreichen oder sich (oder einer von Ihnen beauftragten Person) den Betrag bei jeder Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder der Deutschen Postbank bar auszahlen lassen. Dadurch entstehen jedoch zusätzliche Kosten.

Arbeitslosengeld persönlich beantragen:

  • Um den Antrag persönlich zu stellen, setzen Sie sich mit Ihrer örtlich zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung. Sie erhalten das Antragsformular und gegebenenfalls weitere Unterlagen (sogenannte „Zusatzblätter“) in der Regel bei der persönlichen Arbeitslosmeldung. 
  • Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Falls Ihre Antragsunterlagen oder sonstige Gründe eine abschließende Entscheidung noch nicht zulassen, kann Ihnen die Agentur für Arbeit auf Antrag einen Vorschuss bewilligen, sofern ein Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht.
  • Über die Bewilligung der Leistungen bekommen Sie per Post einen schriftlichen Bescheid, in dem die Höhe und die Dauer Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld vermerkt sind. Den Bescheid können Sie auch online erhalten, wenn Sie die entsprechende Benachrichtigungsoption in Ihrem Online-Profil auswählen.
  • Das Arbeitslosengeld wird monatlich nachträglich kostenfrei auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Das bedeutet, dass die Leistung für den aktuellen Monat zum Ende des Monats ausgezahlt wird. Bei finanziellen Schwierigkeiten kann auf Antrag von diesem Grundsatz abgewichen werden. Fragen Sie bei Ihrer Agentur nach.  
  • In Ausnahmefällen können Sie sich das Arbeitslosengeld per Scheck auszahlen lassen. Die per Post zugesandte „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ können Sie innerhalb eines Monats bei Ihrem Geldinstitut zur Gutschrift einreichen oder sich (oder einer von Ihnen beauftragten Person) den Betrag bei jeder Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder der Deutschen Postbank bar auszahlen lassen. Dadurch entstehen jedoch zusätzliche Kosten.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur persönlichen Arbeitslosmeldung. Sie ist eine wesentliche Vorausetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld.