Wenn Ihr Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt wurde, erhalten Sie hierüber einen schriftlichen Bescheid vom BAMF. In dem Bescheid stellt das BAMF auch fest, dass Sie jetzt ausreisepflichtig sind.
Wenn das BAMF Ihren Asylantrag abgelehnt hat, stellt das BAMF in dem Bescheid, den Sie per Post bekommen, auch fest, dass Sie jetzt ausreisepflichtig sind.
Wenn Sie Fragen oder Einwände gegen die Entscheidung des BAMF haben, müssen Sie sich direkt an das BAMF wenden. Die Kontaktdaten hierzu finden sich auf dem Bescheid, den Sie vom BAMF bekommen haben, ebenso wie die Rechtsmittelbelehrung, die Ihnen erläutert, wie Sie Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen können, wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind (siehe unter "i Wo kann ich mehr erfahren?").
Über die Entscheidung des BAMF wird auch das Migrationsamt informiert. Wenn Sie kein Rechtsmittel eingelegt haben oder das Gericht Ihr Rechtsmittel bestandskräftig abgelehnt hat und Sie noch nicht ausgereist sind, muss das Migrationsamt Ihre Ausreisepflicht durchsetzen.
Wenn das BAMF Ihren Asylantrag bestandskräftig abgelehnt hat und Sie noch nicht aus Deutschland ausgereist sind, erhalten Sie ein Schreiben vom Migrationsamt in dem Ihnen nochmals eine Frist zur Ausreise gesetzt wird. Ebenso erhalten Sie die Kontaktdaten zu einer Beratungsstelle, die Sie bei Ihrer Ausreise unterstützen kann (siehe unter "i Wo kann ich mehr erfahren?").
Wenn Sie daraufhin nicht selbst aus Deutschland ausreisen, muss das Migrationsamt Ihre Ausreisepflicht durch Ihre Abschiebung durchsetzen.
Der Termin hierzu wird Ihnen nicht angekündigt. Sie werden dann, begleitet durch die Polizei, aus Deutschland abgeschoben.
Die Fristen zur Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung des BAMF sind zwingend: d.h. Sie müssen sie einhalten, wenn Sie Einwände gegen die Entscheidung des BAMF erheben wollen.
Wenn Sie sich an die Fristen zur Ausreise nicht halten, wird Ihre Ausreisepflicht mittels Abschiebung durchgesetzt.
Die Rückkehrberatung kann Sie bei der Ausreise aus Deutschland nicht nur beraten, sondern auch finanziell unterstützen. Wenn Sie aus Deutschland abgeschoben werden müssen, müssen Sie die Kosten der Abschiebung selbst tragen.
Aktualisiert am 05.09.2023