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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)


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Unsere Dienstleistungen

  • Asylverfahren, Ablehnung und Ausreisepflicht

    Wenn Ihr Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt wurde, erhalten Sie hierüber einen schriftlichen Bescheid vom BAMF. In dem Bescheid stellt das BAMF auch fest, dass Sie jetzt ausreisepflichtig sind.

    Lebenslage(n): Migration und Integration Reisen und Auslandsaufenthalt

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Aktualisiert am 10.11.2025

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