Sie leben in Bremen mit dem Status Duldung und die Ausreise aus Deutschland ist Ihnen auf längere Zeit aus Gründen unmöglich, die Sie nicht verschuldet haben, dann können Sie beim Migrationsamt eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Dies gilt auch, wenn Sie seit mehreren Jahren geduldet in Bremen leben und Sie sich gut / nachhaltig integriert haben.
Mehr über die Voraussetzungen erfahren Sie hier:
Wenn Sie in Bremen mit dem Status Duldung leben und Ihnen die Ausreise aus Deutschland auf längere Zeit aus Gründen unmöglich ist, die Sie nicht verschuldet haben, können Sie beim Migrationsamt eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Solche Gründe können z.B. sein:
Weitere Voraussetzungen sind, dass kein Zweifel an Ihrer Identität besteht, sie straffrei sind und dass Sie, wenn Sie erwachsen sind, nach Möglichkeit den Lebensunterhalt selbst sichern oder sich nachweislich darum bemühen, sofern Ihnen dies wegen Kindererziehung oder Krankheit nicht unmöglich sein sollte.
Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie die Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erfüllen, können Sie diese beim Migrationsamt beantragen. Z.B. bei Ihrem nächsten Termin zur Verlängerung Ihrer Duldung. Sie können an uns aber auch eine schriftliche Anfrage per E-Mail senden an mailto:ref30@migrationsamt.bremen.de
Die MitarbeiterInnen des Migrationsamts prüfen aber auch von sich aus, ob u.W. die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen und thematisieren die Frage bei der Verlängerung Ihrer Duldung, wenn dies aus unserer Sicht der Fall sein sollte.
Wir informieren Sie über die Kosten, wenn wir prüfen, ob die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Sie in Betracht kommt.
Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden. Wenn die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen, kann die Aufenthaltserlaubnis umgehend erteilt werden
Aktualisiert am 31.01.2025