Sie leben in Bremen mit dem Status Duldung und die Ausreise aus Deutschland ist Ihnen auf längere Zeit aus Gründen unmöglich, die Sie nicht verschuldet haben, dann können Sie beim Migrationsamt eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Dies gilt auch, wenn Sie seit mehreren Jahren geduldet in Bremen leben und Sie sich gut / nachhaltig integriert haben.
Mehr über die Voraussetzungen erfahren Sie hier:

Wenn Sie in Bremen mit dem Status Duldung leben und Ihnen die Ausreise aus Deutschland auf längere Zeit aus Gründen unmöglich ist, die Sie nicht verschuldet haben, können Sie beim Migrationsamt eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Solche Gründe können z.B. sein:

  • dass Ihnen eine sichere Rückkehr in Ihr Heimatland nicht möglich ist,
  • dass Sie längerfristig so schwer erkrankt sind, dass Sie nicht reisefähig sind,
  • dass Sie für die Betreuung eines Kindes in Bremen verantwortlich sind oder für die Pflege eines nahen Angehörigen gebraucht werden.
  • Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen kommt z.B. auch in Betracht, wenn Sie
  • Jugendlich oder unter 21 Jahre sind und
  • seit min. 4 Jahren in Deutschland leben und erfolgreich die Schule besuchen oder eine Ausbildung machen.
  • Oder wenn Sie seit mindestens acht Jahren oder, falls Sie zusammen mit einem minderjährigen Kind leben, seit mindestens sechs Jahren in Deutschland leben und sich nachhaltig in Deutschland integriert haben.

Weitere Voraussetzungen sind, dass kein Zweifel an Ihrer Identität besteht, sie straffrei sind und dass Sie, wenn Sie erwachsen sind, nach Möglichkeit den Lebensunterhalt selbst sichern oder sich nachweislich darum bemühen, sofern Ihnen dies wegen Kindererziehung oder Krankheit nicht unmöglich sein sollte.