Sie sind mit einem Visum nach Deutschland eingereist und möchten eine Aufenthaltserlaubnis beantragen?

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Punkte:

Bitte beachten Sie, dass ein Aufenthaltstitel grundsätzlich nur erteilt werden kann, wenn Sie mit dem hierfür erforderlichen nationalen Visum eingereist sind oder eine entsprechende Ausnahme von der Visumverpflichtung vorliegt.

Ausnahmeregelungen bestehen für folgende Länder: Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, USA, Republik Korea

Für die Ausstellung eines Aufenthaltstitels ist Ihre persönliche Vorsprache  im Migrationsamt erforderlich. Diese ist im Referat „Einreise“ jedoch nur mit Termin  möglich. Für eine Terminanfrage füllen Sie bitte das Formular“ Vordruck Terminvergabe Einreise“ (siehe unter Formulare) aus und senden es per Mail an mailto:ref11@migrationsamt.bremen.de

Alternativ hierzu können Sie uns die Terminanfrage auch per Post oder per Telefax übersenden. Ihren Termin werden wir Ihnen so schnell wie möglich an die von Ihnen übermittelten Kontaktdaten übersenden.

Sollten Sie ohne das erforderliche Visum eingereist sein und aufgrund eines besonderen persönlichen / familiären Notfalls in Deutschland bleiben müssen, melden Sie sich bitte umgehend per E-Mail und beantragen unter Angaben von Gründen einen Termin:

mailto:office@migrationsamt.bremen.de

Weitere wichtige Information zum nationalen Visum (Kategorie D)

Personen, die für einen langfristigen Aufenthalt (z. B. zur Arbeit, zum Studium, zum Familiennachzug) nach Deutschland einreisen, erhalten von den deutschen Botschaften und Konsulaten ein nationales Visum (erkennbar am Buchstaben „D“) in ihrem Reisepass.

In diesem Kontext möchten wir darauf hinweisen, dass ein nationales Visum der Kategorie „D“ einen vollwertigen und gültigen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) darstellt.

Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird erst nach der Einreise vom Migrationsamt in Deutschland ausgestellt. Einen Termin hierzu erhalten Sie erst kurz vor Ablauf des Visums. Das Visum im Pass überbrückt die Zeit bis der eAT ausgestellt werden kann und ist in seinem Gültigkeitszeitraum rechtlich gleichwertig.

Inhaber eines gültigen nationalen Visums sind zum rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland berechtigt und können allen damit verbundenen Rechten nachgehen (z. B. ein Bankkonto eröffnen, eine Wohnung anmieten, eine Versicherung abschließen, etc.). Zuständige Stellen oder Privatpersonen bitten wir entsprechend, dieses Dokument als legitimen Nachweis anzuerkennen.