Verfahren

Sie erhalten rechtzeitig vor Ablauf Ihrer alten Aufenthaltserlaubnis ein Schreiben, in dem Sie aufgefordert werden, alle notwendigen Unterlagen einzureichen, um die Voraussetzungen zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu prüfen. Diese Unterlagen müssen Sie in der angegebenen Frist beim Migrationsamt einreichen. 

Wenn sich an Ihrer Lebenssituation etwas geändert hat und das Auswirkungen auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis haben könnte, müssen Sie uns dies ebenfalls mitteilen und gegebenenfalls nachweisen. Reichen Sie daher bitte auch Unterlagen ein, die wir nicht angefordert haben, die aber wichtig für die Entscheidung über die Verlängerung der
Aufenthaltserlaubnis sein könnten. Dies können z. B. sein:

  • Urkunden zu Ihrer familiären Situation, wenn diese sich verändert hat,
  • aktuelle Bescheide anderer Behörden zu Ihrer persönlichen Situation,
  • ggf. aktuelle ärztliche Atteste, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können.

Erst wenn alle Unterlagen vollständig im Migrationsamt eingegangen sind, erhalten Sie einen Termin! 

Wenn Sie zu dem Termin nicht können, senden Sie uns bitte eine E-Mail an die Adresse, die Sie in dem Einladungsschreiben finden, mit der Bitte um einen anderen Termin. Wir
weisen aber darauf hin, dass wir in einem solchen Fall nicht garantieren können, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig zum Ablauf verlängert werden kann. Wir raten Ihnen daher sehr, den Ihnen übersandten Termin wahrzunehmen. 

Sollten Sie 1 Monat vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis kein Schreiben von uns erhalten haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an office@migrationsamt.bremen.de

Rechtsgrundlagen