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Aufenthaltserlaubnis wegen Vertreibung beantragen

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Wenn Sie aus der Ukraine geflüchtet sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erhalten.

  • Basisinformationen

    Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne der Massenzustrom-Richtlinie 2001/55/EG hat die Europäische Union beschlossen, für Kriegsflüchtlinge das Aufnahmeverfahren zum vorübergehenden Schutz zu eröffnen.

    Wenn Sie wegen des Krieges aus der Ukraine geflüchtet sind oder Sie sich schon längere Zeit rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und nach Ablauf ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Krieges nicht in die Ukraine zurückkehren können, können Sie nach § 24 Aufenthaltsgesetz vorübergehenden Schutz in Deutschland erhalten.

    Sie können bei Bedarf staatliche Unterstützung zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts erhalten (zum Beispiel in Form einer Wohnung, Geldzahlungen oder medizinischer Versorgung). Falls Sie auf staatliche Unterstützung (Sozialleistungen) angewiesen sind, haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch darauf, sich in einem bestimmten Ort in Deutschland aufzuhalten. Ihr Wohnort wird durch die zuständige Behörde festgelegt (Zuweisungsentscheidung). Für die Wohnsitznahme an einem Ort Ihrer Wahl, müssen gewichtige Gründe vorgetragen werden (zum Beispiel familiäre Beziehungen).
    Vor dem Erhalt der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie den formalen Registrierungsprozess für geflüchtete Personen durchlaufen. Bei der Registrierung werden Ihre persönlichen Daten (Personendaten und Fingerabdrücke, Foto) durch eine deutsche Behörde erfasst.

    Wenn dem keine Gründe entgegenstehen, erhalten Sie durch die zuständige Ausländerbehörde die Erlaubnis zur Ausübung einer abhängigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit, mit der Sie in Deutschland jeder Beschäftigung nachgehen können. Bitte beachten Sie, dass es in einigen Berufen berufsrechtliche Zugangsbeschränkungen gibt (zum Beispiel im Gesundheitsbereich). Sie können auch ein eigenes Unternehmen gründen oder freiberuflich arbeiten. Zudem können Sie Leistungen der Beratung und Vermittlung nach dem SGB III durch die Agenturen für Arbeit erhalten. Kinder ab 6 Jahren haben das Recht, aber auch die Pflicht, die Schule zu besuchen.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen ihre Bereitschaft erklären, im Bundesgebiet aufgenommen zu werden (das heißt Sie müssen ein Schutzbegehren äußern, zum Beispiel durch Beantragung der Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz).
    • Sie gehören zum begünstigten Personenkreis, wenn Sie vor dem 24.02.2022 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten und folgender Personengruppe angehören: Ukrainische Staatsangehörige mit ihren Familienangehörigen, Vertriebene nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit einem internationalen oder nationalen Schutzstatus in der Ukraine mit ihren Familienangehörigen. Vertriebene nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit unbefristetem Aufenthaltsrecht in der Ukraine (Daueraufenthaltsrecht), die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können mit ihren Familienangehörigen. Vertriebene nicht-ukrainische Staatsangehörige mit befristetem Aufenthaltsrecht in der Ukraine, die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können.
    • Zudem können ukrainische Staatsangehörige, die sich schon längere Zeit rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und nach Ablauf ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Krieges nicht in die Ukraine zurückkehren können, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
  • Ablauf

    • Sie haben die Möglichkeit den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels online im Hilfeportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat einzureichen.
    • Für die Beantragung eines Aufenthaltstitels ist für jede Person ein Antrag zu stellen.
    • Sie können den Antrag auch per E-Mail oder Post einreichen.
      • Das Antragsformular finden Sie unter „Formulare“.
      • Bitte fügen Sie dem Antrag Kopien der Pässe oder anderer Identitätsdokumente bei.

    Weitere Hinweise

    Die bereits erteilten Aufenthaltserlaubnisse für Geflüchtete aus der Ukraine werden nochmal automatisch verlängert. Die erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 21 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die am 1. Februar 2025 gültig sind, gelten bis zum 4. März 2027 fort. Sie müssen keinen Antrag auf Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis stellen und nicht im Migrationsamt vorsprechen. Weitere Informationen finden Sie in der Zweiten Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung. Diese steht Ihnen unter „Weitere Informationen“ zur Verfügung.

    Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.

  • Benötigte Unterlagen

    • Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument
      • zum Beispiel: Reisepass mit oder ohne biometrische Merkmale, Passersatzpapier, Personaldokumente des Herkunftslandes, Führerschein
    • Nachweis über das Datum der Einreise in den Schengen Raum und nach Deutschland
    • Anlaufbescheinigung beziehungsweise Ankunftsnachweis (wenn vorhanden)
    • Nachweise über familiäre Beziehungen (Heirats-, Geburts- oder Adoptionsurkunde, wenn vorhanden)
    • Zuweisungsentscheidung (wenn vorhanden)
    • Nachweis über den aktuellen Wohn- oder Aufenthaltsort in Deutschland
    • Vertriebene, die nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen:
      • Nachweis über das gültige Aufenthaltsrecht in der Ukraine
    • Vertretungsnachweis (falls Sie in Vertretung handeln)
    • Im Einzelfall können weniger oder weitere Nachweise verlangt werden
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Sie müssen nach Ihrer Einreise einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels stellen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Nach Eingang Ihres Antrags benötigen wir etwas Zeit für die Bearbeitung und Prüfung des Antrags. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung von uns.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 22.07.2026

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