Verfahren

Der Zuzug von Ausländern nach Deutschland um hier zu arbeiten, d.h. eine Beschäftigung aufzunehmen oder zur Selbständigkeit, ist nur erlaubt, wenn Sie zuvor ein Visum  zur Beschäftigung oder zur Selbständigkeit bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland erfolgreich beantragt haben (Ausnahmen: siehe bitte unter Basisinformation).

Eine Einreise zur Beschäftigungssuche oder Beschäftigungsaufnahme oder Firmengründung ohne ein erforderliches Visum hat zur Folge, dass Sie wieder ausreisen müssen, um im Herkunftsland ein Visum zu beantragen.

Informationen zu dem Visumsverfahren finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes (siehe unter "i  Wo kann ich mehr erfahren?") und bei den Deutschen Auslandsvertretungen selbst.

Wenn Sie mit dem erforderlichen Visum  zur Beschäftigungoder zur Selbständigkeit  eingereist  sind oder ausnahmsweise visafrei einreisen durften, weil Sie Staatsangehöriger eines bestimmten Staates sind (siehe unter Basisinformationen), füllen Sie bitte das Formular "Vordruck Terminvergabe Einreise" (siehe unter Formulare) aus und senden es per Mail an mailto:ref11@migrationsamt.bremen.de

Sie erhalten dann einen zeitnahen Termin zur Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis.

Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium (§16b AufenthG) sind, Ihr Studium in Bremen erfolgreich abgeschlossen haben und das erste Mal eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung beantragen, buchen Sie bitte über den unten stehenden Link einen Termin im bremen_service universität:

mailto:auslaenderbehoerde-bsu@migrationsamt.bremen.de

Rechtsgrundlagen