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Aufnahme einer Europäischen Rechtsanwältin/eines Europäischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer Schule, Ausbildung und Studium Arbeit

Sie wollen ihre Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt oder als europäische Rechtsanwältin beantragen? Informieren Sie sich hier.

  • Basisinformationen

    Wer als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt auf Antrag in die für den Ort zuständige Rechtsanwaltskammer aufgenommen wurde, ist berechtigt, in Deutschland unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates die Tätigkeit einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwaltes auszuüben.

    Die Entscheidung zur Aufnahme fällt die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Antragstellende Person ist bei der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates als europäische Rechtsanwältin/europäischer Rechtsanwalt eingetragen:
  • Ablauf

    • Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen auf Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt/europäischer Rechtsanwältin an die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen. Entsprechende Antragsformulare finden Sie entweder hier und/oder auf der Internetseite der RAK Bremen.
    • Diese sind auszufüllen, zu unterzeichnen und mit den geforderten Unterlagen an die Rechtsanwaltskammer zu übersenden.
    • Sollten Sie über entsprechende Postfächer verfügen, können Sie den Antrag über das besondere elektronische Anwaltspostfach oder ein an die EGVP-Infrastruktur angebundenes Bürgerpostfach stellen. Auch der Weg der E-Mail und postalischen Übermittlung steht Ihnen offen.
    • Originalunterlagen können Sie persönlich vorlegen oder postalisch einreichen. Diese werden nach Bearbeitung wieder herausgegeben.

    Weitere Hinweise

    Die niedergelassene europäische Rechtsanwältin/der niedergelassene europäische Rechtsanwalt hat die Berufsbezeichnung zu verwenden, die sie/er im Herkunftsstaat nach dem dort geltenden Recht zu führen berechtigt ist. Wer danach berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Rechtsanwältin“ bzw. "Rechtsanwalt" zu führen, hat zusätzlich die Berufsorganisation anzugeben, der er im Herkunftsstaat angehört.

    Die niedergelassene europäische Rechtsanwältin/der niedergelassene europäische Rechtsanwalt ist berechtigt, im beruflichen Verkehr zugleich die Bezeichnung "Mitglied der Rechtsanwaltskammer" zu verwenden. Die Bezeichnung "europäische Rechtsanwältin/europäischer Rechtsanwalt" darf als Berufsbezeichnung und in der Werbung nicht verwendet werden.

  • Benötigte Unterlagen

    • Antrag
    • Lebenslauf

      Lebenslauf mit Lichtbild unter Angabe des Geburtsnamens.

    • Staatsangehörigkeitsnachweis

      Staatsangehörigkeitsnachweis gem. § 3 Absatz 2 Satz 1 Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)

    • Bescheinigung

      Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Stelle über die Zugehörigkeit zu dem Beruf des europäischen Rechtsanwalts, die nicht älter als 3 Monate ist und der eine beglaubigte Übersetzung beiliegt (§ 3 Absatz 2 Satz 2 EuRAG).

    • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung

      Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung entweder gem. § 51 BRAO über eine im Inland abgeschlossene Versicherung oder eine gleichwertige Versicherung im Herkunftsstaat (§ 7 Absatz 1 EuRAG).

    • Ggf.: Nachweise über den Erwerb akademischer Grade

      Beglaubigte Abschrift der Promotionsurkunde oder weiterer Nachweise über den Erwerb akademischer Grade.

    • Auszug aus dem Bundeszentralregister

      Wird von der Rechtsanwaltskammer eingeholt.

  • Zuständige Stellen

  • Online Services

    Vereinfachtes Onlineformular
    Mit diesem Formular können Sie Anträge und Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochladen. Außerdem können Sie Rückfragen zu Ihrem Antrag stellen.

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    Es fallen Gebühren nach § 39 Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) und §192 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) i. V. m. der Gebührensatzung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 31.01.2025

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