Aufnahme eines Bergbaubetriebs anzeigen
Wenn Ihr Unternehmen einen Bergbaubetrieb aufnimmt und mit dem Aufsuchen, Fördern und Aufbereiten von bestimmten Bodenschätze beginnen will, müssen Sie dies vorab der zuständigen Stelle melden.
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Basisinformationen
Die Aufnahme eines Bergbaubetriebs müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen. Reichen Sie die Anzeige nicht rechtzeitig ein, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 EUR verhängt werden.
Die Pflicht zur Anzeige entfällt, wenn Sie stattdessen einen Betriebsplan einreichen.
Voraussetzungen
- Ihrem Vorhaben dürfen keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
- Außerdem muss das Projekt von geringer Gefährlichkeit und Bedeutung sein, sodass der Schutz Beschäftigter und Dritter und das Wiedernutzbarmachen der Oberfläche auch ohne Betriebsplanpflicht sichergestellt ist.
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Ablauf
Sie können die Aufnahme eines Bergbaubetriebes online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Stelle anzeigen.
Anzeige zur Aufnahme eines Bergbaubetriebes online über die Plattform „BergPass“ einreichen:
- Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
- Für die Anmeldung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
- Rufen Sie das Anzeigeformular auf und füllen Sie es vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie die Anzeige ab.
Anzeige zur Aufnahme eines Bergbaubetriebes direkt bei der zuständigen Stelle einreichen:
- Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Stelle in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen ab.
- Reichen Sie die Anzeige und alle Unterlagen bei Ihrer zuständigen Stelle ein.
Weitere Verfahrensschritte:
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich diese mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihnen der Eingang Ihrer Anzeige bestätigt wird. Zusätzlich wird die Mitteilung elektronisch in das jeweilige Postfach (bundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in "BergPass" eine Info angezeigt.
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Benötigte Unterlagen
- Wenn Sie Bodenschätze abbauen wollen und Sie für Ihr Vorhaben keinen Betriebsplan vorlegen müssen, müssen Sie Ihrer Anzeige einen Abbauplan beifügen, der alle wesentlichen Einzelheiten enthält, insbesondere:
- die Bezeichnung der Bodenschätze, die Sie gewinnen möchten,
- eine Karte in geeignetem Maßstab mit genauer Eintragung des Feldes, in dem die Bodenschätze gewonnen werden sollen,
- Angabe zur Art des Betriebs, zum Beispiel eine Bohranlage
- Angaben über das beabsichtigte Arbeitsprogramm, die vorgesehenen Einrichtungen unter und über Tage und über den Zeitplan,
- Angaben über Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche während des Abbaus und über entsprechende Vorsorgemaßnahmen für die Zeit nach Einstellung des Betriebes.
- eine Angabe zum Tag des Beginns der Errichtung des Betriebes
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Zuständige Stellen
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Online Services
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Gebühren / Kosten
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Sie müssen die Aufnahme Ihres Bergbaubetriebes spätestens 2 Wochen vor Beginn Ihrer beabsichtigten Tätigkeit melden.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
7 Tage bis 14 Tage
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Rechtsgrundlagen
Aktualisiert am 16.04.2026