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Ausfuhr (Export) von Pflanzen, Pflanzenteilen und pflanzlichen Produkten einschließlich Früchten und Samen Auslandsgeschäft

Man darf nicht jede Pflanze oder jedes Pflanzenteil aus der EU in ein Drittland exportieren. Dies gilt generell, egal ob es sich z.B. um Urlaubsmitbringsel, Nahrungsmittel, Umzüge oder gewerbliche Sendungen handelt. Hierdurch will man Umwelt und Menschen vor dem Verbringen von Pflanzenschädlingen oder der Ausbreitung von fremden Pflanzen schützen.

  • Basisinformationen

    Vor der Ausreise/Ausfuhr in ein Drittland sollte man sich prinzipiell informieren, welche Pflanzen verbracht werden dürfen. Es kann sein, dass der Transport von Pflanzen prinzipiell verboten oder unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, z.B. nach einer amtlichen Kontrolle durch einen Pflanzengesundheitsinspektor und in Begleitung eines Pflanzengesundheitszeugnisses (PGZ).

  • Ablauf

    Sie können sich auf der Internetseite des JKI (www.jki.bund.de) informieren, welche Bedingungen für den Transport bestehen. Bei weiteren Fragen wenden sie sich an den Pflanzenschutzdienst des LMTVet. Untersuchungen und die Erstellungen von Zeugnissen werden nur auf Antrag durchgeführt.

  • Zuständige Stellen

    Ansprechperson

    • Funktionspostfach Pflanzengesundheitskontrolle Bremen

    • Funktionspostfach Pflanzengesundheitskontrolle Bremerhaven

    • Funktionspostfach Terminvereinbarung Bremerhaven

  • Online Services

    • PGZ-Online
      Antragsteller können sich beim Online-Portal www.pgz-online.de registrieren lassen und darüber einen Antrag stellen. Die Antragsstellung über den LMTVet ist möglich (kostenpflichtig).

  • Gebühren / Kosten

    Die Auskunft beim LMTVet ist kostenlos. Untersuchung, Freigabe sind kostenpflichtig.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Notwendige Untersuchungen durch den Pflanzenschutzdienst müssen mindestens einen Werktag im Voraus angemeldet werden.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Neben kurzfristigen Auskünften kann eine Klärung bis zu einer Woche dauern.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 07.10.2025

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