Sie möchten eine Auskunft über Baulasten, die für ein Grundstück eingetragen sind, beantragen.
Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (zum Beispiel Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.
Für die Auskunft muss das berechtigte Interesse nachgewiesen werden, zum Beispiel Käufer des betroffenen oder des Nachbargrundstücks.
15,00 EUR Bei positiver Auskunft kommen Gebühren für Kopien hinzu:
1. – 5. Seite € 6,00
ab 6. Seite € 3,50
(mindestens € 15,00)
Es gibt keine Fristen.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang des Auskunftsbegehrens ab (zum Beispiel von der Anzahl der zum Grundstück gehörenden Flurstücke oder der Anzahl der auf dem Grundstück liegenden Baulasten).
Aktualisiert am 15.04.2025