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Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen Bauen und Wohnen Bauen und Immobilien

Sie möchten eine Auskunft über Baulasten, die für ein Grundstück eingetragen sind, beantragen.

  • Basisinformationen

    Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (zum Beispiel Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.

    Voraussetzungen

    Für die Auskunft muss das berechtigte Interesse nachgewiesen werden, zum Beispiel Käufer des betroffenen oder des Nachbargrundstücks.

  • Ablauf

    • Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde
  • Benötigte Unterlagen

    • Der Antrag kann formlos erfolgen
      • Erforderlich ist die Vorlage eines Grundbuchblattauszuges oder des aktuellen Bescheides über die Grundbesitzabgaben (die Nachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein).
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    15,00 EUR Bei positiver Auskunft kommen Gebühren für Kopien hinzu:
    1. – 5. Seite € 6,00
    ab 6. Seite € 3,50
    (mindestens € 15,00)

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Fristen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang des Auskunftsbegehrens ab (zum Beispiel von der Anzahl der zum Grundstück gehörenden Flurstücke oder der Anzahl der auf dem Grundstück liegenden Baulasten).

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 15.04.2025

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