Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
Sie müssen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, wenn ein Sondereigentum begründet beziehungsweise ein Dauerwohnrecht geltend gemacht werden soll.
Das Bauamt Bremen-Nord ist ein direkt der Senatsbaudirektorin zugeordnetes Referat der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung und zuständig für die Bauordnung und die Stadtplanung in den Stadtteilen Blumenthal, Vegesack und Burglesum.
Näheres zu diesen Aufgaben sowie zu unseren Dienstleistungen finden Sie auf unserer Internetseite: https://bau.bremen.de/info/bbn
Sie erreichen uns persönlich im 1. Obergeschoss des Stadthauses Vegesack am Sedanplatz oder über die hier angegebenen Kontaktmöglichkeiten.
Vieles lässt sich schriftlich oder per E-Mail erledigen. Nehmen Sie zur Vorklärung Ihres Anliegens gerne Kontakt zu uns auf und wir stellen Ihnen die passende Ansprechperson zur Seite.
Sie müssen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, wenn ein Sondereigentum begründet beziehungsweise ein Dauerwohnrecht geltend gemacht werden soll.
Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen. Dies gilt auch für Abweichungen von Vorschriften, die nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.
Sie wollen Außengastronomie in Bremen oder Bremerhaven betreiben?
Sie möchten eine Auskunft über Baulasten, die für ein Grundstück eingetragen sind, beantragen.
Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Bebauungsplans bei der zuständigen Behörde beantragen.
Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Flächennutzungsplans bei der örtlich zuständigen Stelle beantragen.
Wollen Sie wissen, was und wie auf einem Grundstück gebaut werden darf? Sie benötigen einen Auszug aus dem Bauleitplan, weil Sie einen Bauantrag stellen wollen?
Melden Sie den Beginn oder die Wiederaufnahme genehmigungsbedürftiger oder genehmigungsfrei gestellter Bauvorhaben mindestens eine Woche vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung bestimmter baulicher Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für Wohngebäude, für sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, für Nebengebäude und für Nebenanlagen zu vorgenannten Bauvorhaben und für Mobilställe.
Wenn Sie einzelne Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen. In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.
Sie sind Nachbar und haben Bedenken gegen ein Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück? Sie sind Nachbar und haben von einem Bauantrag für das Nachbargrundstück erfahren?
Auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde müssen Sie den Beginn und die Beendigung bestimmter Bauarbeiten anzeigen.
Sie müssen eine Einsicht in eine abgeschlossene Bauakte beantragen, wenn Sie Angaben zu einem Bauvorhaben benötigen. Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit…
Sie haben das Recht in einen Bebauungsplan Einsicht zu nehmen.
Sie haben das Recht in einen Flächennutzungsplan Einsicht zu nehmen.
Wenn Sie beabsichtigen, eine baugenehmigungsbedürftige oder baugenehmigungsfrei gestellte Anlage zu beseitigen, müssen Sie die Beseitigung mindestens einen Monat vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde anzeigen.
Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherr eine nicht verfahrensfreie bauliche Anlage nutzen möchten, müssen Sie dies spätestens zwei Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde anzeigen.
Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans beteiligen.
Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplans beteiligen.
Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte beginnen. Hierzu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung.
Für die baugenehmigungsfrei gestellte Errichtung einer Anlage benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung. Dafür reichen Sie bei der zuständigen Gemeinde die erforderlichen Unterlagen ein.
Sie können eine einmalige Verlängerung der Baugenehmigung bis zu zwei Jahren beantragen, wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung vorliegt.
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine einmalige Verlängerung des Bauvorbescheids um 2 Jahre beantragen.
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Aktualisiert am 10.11.2025