Sie brauchen eine Auskunft aus dem Sorgeregister? Hier erfahren Sie mehr.
Beim zuständigen Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:
Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist.
Die Mutter muss dafür folgende Angaben zum Kind machen:
Wenn Sie als Mutter des Kindes nicht mit dem Vater verheiratet sind und in Bremen wohnen, können Sie beim Fachdienst Beistandschaft/Unterhalt für Minderjährige des Amtes für soziale Dienste Auskünfte aus dem Sorgeregister anfordern.
Personalausweis oder Reisepass
Im schriftlichen Verfahren ist eine Kopie ausreichend.
Schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister
Mit diesem Online Dienst können Sie – unter bestimmten Voraussetzungen – einen Auszug aus dem Sorgeregister bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.
Der angeforderte Nachweis kann einer nicht verheirateten Mutter die alleinige elterliche Sorge für ihr Kind bescheinigen.
gebührenfrei
Keine
Die Bescheinigung wird kurzfristig zugeschickt, wenn das Kind in Bremen geboren ist. Ist das Kind nicht in Bremen geboren, muss beim Sorgeregister des Jugendamtes am Geburtsort des Kindes nachgefragt werden. Das kann einige Tage dauern.
Aktualisiert am 17.11.2025