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Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern Register und Kataster Partnerschaft und Familie

Sie brauchen eine Auskunft aus dem Sorgeregister? Hier erfahren Sie mehr.

  • Basisinformationen

    Beim zuständigen Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

    • Sorgeerklärungen abgegeben werden.
    • Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
    • Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist.

    Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist.

    Die Mutter muss dafür folgende Angaben zum Kind machen:

    • Geburtsdatum des Kindes
    • Geburtsort des Kindes
    • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat

    Voraussetzungen

    • Wenn es keine Einträge gibt, kann eine schriftliche Auskunft erstellt werden (sogenannte "Negativbescheinigung"). 
    • Gegebenenfalls kann das Jugendamt auch darüber Auskunft erteilen, welche Einträge vorliegen.
  • Ablauf

    Wenn Sie als Mutter des Kindes nicht mit dem Vater verheiratet sind und in Bremen wohnen, können Sie beim Fachdienst Beistandschaft/Unterhalt für Minderjährige des Amtes für soziale Dienste Auskünfte aus dem Sorgeregister anfordern.

    • Nutzen Sie den Onlinedienst "Schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister". 
    • Melden Sie sich telefonisch, schriftlich oder persönlich bei Ihrer zuständigen Dienststelle des Fachdienst Beistandschaft/Unterhalt für Minderjährige.
    • Stellen Sie einen formlosne Antrag über eine Auskunft aus dem Sorgeregister beim zuständigen Jugendamt.
    • Das zuständige Jugendamt prüft, ob Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden und stellt gegebenenfalls eine Bescheinigung aus.
    • Wenn das Kind in Bremen geboren ist bekommen Sie die Bescheinigung kurzfristig zugeschickt. 
    • Ist das Kind nicht in Bremen geboren, muss vorher beim Sorgeregister des Jugendamtes des Geburtsortes nachgefragt werden. Die Bearbeitungsdauer verlängert sich dadurch.
  • Benötigte Unterlagen

    • Identifikationsnachweis

      Personalausweis oder Reisepass

      Im schriftlichen Verfahren ist eine Kopie ausreichend.

  • Zuständige Stellen

  • Online Services

    • Schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister
      Mit diesem Online Dienst können Sie – unter bestimmten Voraussetzungen – einen Auszug aus dem Sorgeregister bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.
      Der angeforderte Nachweis kann einer nicht verheirateten Mutter die alleinige elterliche Sorge für ihr Kind bescheinigen.

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Keine

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bescheinigung wird kurzfristig zugeschickt, wenn das Kind in Bremen geboren ist. Ist das Kind nicht in Bremen geboren, muss beim Sorgeregister des Jugendamtes am Geburtsort des Kindes nachgefragt werden. Das kann einige Tage dauern.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 17.11.2025

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