Sie können die Einsichtnahme über den Onlinedienst, in Papierform oder Telefonisch beantragen.
Onlinedienst
Schriftlich
Telefonisch
Persönlich
Bei Auszug oder Kauf müssen Lieferadresse und Rechnungsadresse angeben werden.
Spezielle Auskünfte, welche über die Standardauskunft hinausgehen, müssen bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beantragt werden.
Rechtsbehelf: Sie können Widerspruch gegen den Kostenbescheid bei der bescheidenden Stelle einlegen.
Wo kann ich mehr erfahren?
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen
Bremer Bodenrichtwerte online - amtlich
Aktualisiert am 25.07.2025