Verfahren
Sie können die Einsichtnahme über den Onlinedienst, in Papierform oder Telefonisch beantragen.
Onlinedienst
- Den Link zum Onlinedienst finden Sie unter „Weitere Informationen“.
- Klicken Sie hierzu auf den entsprechenden Link, der Sie zu dem gemeinsamen Portal der Länder Niedersachsen und Bremen führt.
- Dort können Sie die Bodenrichtwerte für die jeweiligen Grundstücke in den Ländern Niedersachsen und Bremen einsehen.
Schriftlich
- Sie können schriftlich Auskünfte oder Auszüge erhalten (es entstehen Kosten).
- Stellen Sie dafür einen formlosen Antrag oder nutzen Sie das Kontaktformular, um Ihre Anfrage postalisch oder digital zu versenden.
- Sie erhalten die Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte per Post.
Telefonisch
- Sie können die Auskunft auch mündlich erhalten. Kontaktieren Sie dazu die zuständige Stelle.
Persönlich
- Um die Auskunft vor Ort zu erhalten, müssen Sie einen Termin vereinbaren
Bei Auszug oder Kauf müssen Lieferadresse und Rechnungsadresse angeben werden.
Rechtsgrundlagen
Weitere Hinweise
Spezielle Auskünfte, welche über die Standardauskunft hinausgehen, müssen bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beantragt werden.
Rechtsbehelf: Sie können Widerspruch gegen den Kostenbescheid bei der bescheidenden Stelle einlegen.