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Auskunft über Erschließungskosten beantragen

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Unter der „Erschließung“ eines Grundstücks werden alle Maßnahmen verstanden, um ein Grundstück „baureif“ zu machen. Sie benötigen Informationen zur Höhe der Erschließungskosten? Hier erfahren Sie mehr.

  • Basisinformationen

    Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen  sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
    Für die erstmalige endgültige Herstellung (auch von Teilmaßnahmen) von Straßen erhebt die Stadt Bremen Erschließungsbeiträge entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung. 

    Bei Bedarf können Sie gebührenpflichtige Auskünfte über bereits geleistete oder noch offene bzw. künftig zu erhebende Erschließungsbeiträge beantragen.

    Dazu ist von Grundstückseigentümern oder deren Bevollmächtigten das zu bewertende Grundstück inkl. Flurstücksnummer aufzugeben.

    Für folgende Erschließungsanlagen werden Erschließungsbeiträge erhoben:

    • Straßen und Plätze, an denen Gebäude errichtet werden können (Anbaustraßen),
    • Wege, die mit Kraftfahrzeugen nicht befahren werden dürfen (Wohnwege),

    Für folgende Erschließungsanlagen können Erschließungsbeiträge erhoben werden:

    • Straßen, die dazu bestimmt sind, Anbaustraßen mit dem übrigen Straßennetz in der Gemeinde zu verbinden (Sammelstraßen),
    • Wege, die mit Kraftfahrzeugen nicht befahren werden können und die als Verbindungs-, Abkürzungs- oder ähnliche Wege bestimmt sind (Sammelwege),
    • Parkflächen, Grünanlagen und Kinderspielplätze und
    • Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen Geräuschimmissionen (Lärmschutzanlagen).

    Grundsätzlich dürfen nur die Kosten in die Berechnung der Erschließungsbeiträge mit eingerechnet werden, die nicht anderweitig gedeckt werden können, zum Beispiel durch Zuwendungen des Landes.

    Voraussetzungen

    • Sie sind Eigentümer des Grundstücks oder besitzen eine entsprechende Vollmacht.         
  • Ablauf

    Bitte füllen Sie das Online-Formular aus.        

  • Benötigte Unterlagen

    • Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    40,00 EUR je Grundstück bzw. pro Bescheinigung.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 21.07.2026

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