Unter der „Erschließung“ eines Grundstücks werden alle Maßnahmen verstanden, um ein Grundstück „baureif“ zu machen. Sie benötigen Informationen zur Höhe der Erschließungskosten? Hier erfahren Sie mehr.
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Für die erstmalige endgültige Herstellung (auch von Teilmaßnahmen) von Straßen erhebt die Stadt Bremen Erschließungsbeiträge entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung.
Bei Bedarf können Sie gebührenpflichtige Auskünfte über bereits geleistete oder noch offene bzw. künftig zu erhebende Erschließungsbeiträge beantragen.
Dazu ist von Grundstückseigentümern oder deren Bevollmächtigten das zu bewertende Grundstück inkl. Flurstücksnummer aufzugeben.
Für folgende Erschließungsanlagen werden Erschließungsbeiträge erhoben:
Für folgende Erschließungsanlagen können Erschließungsbeiträge erhoben werden:
Grundsätzlich dürfen nur die Kosten in die Berechnung der Erschließungsbeiträge mit eingerechnet werden, die nicht anderweitig gedeckt werden können, zum Beispiel durch Zuwendungen des Landes.
Bitte füllen Sie das Online-Formular aus.
40,00 EUR je Grundstück bzw. pro Bescheinigung.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle
Aktualisiert am 21.07.2026