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Auskunft von Umweltinformationen im Bergbau beantragen

  • Abfall und Umweltschutz

Sie möchten Umweltinformationen einsehen, wie zum Beispiel Daten über den Zustand von Luft, Wasser, Boden oder Landschaft in Bergbaugebieten in Ihrer Region? Diese können Sie bei den zuständigen Behörden einsehen und beantragen.

  • Basisinformationen

    In Deutschland informieren die Regierung sowie Stellen der öffentlichen Verwaltung die Allgemeinheit aktiv über die Umwelt. Über diese informationspflichtigen Stellen hat jede Person einen Anspruch auf den freien Zugang zu Umweltinformationen.

    Umweltinformationen geben Auskunft über

    • den Zustand der Umwelt, die menschliche Gesundheit und Sicherheit,
    • Faktoren, Tätigkeiten, Maßnahmen, die sich auf die Umwelt auswirken,
    • Umweltrecht,
    • politische Programme mit Bezug zur Umwelt. 

    Bei den Behörden können Sie auch selbst bestimmte Daten abfragen, beispielsweise über die Qualität der Luft und Gewässer sowie Daten über Biotope und Schutzgebiete.

    Wenn Sie bestimmte Umweltinformationen erhalten möchten, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Sie müssen dafür kein rechtliches Interesse nachweisen.

    Im Bergbausektor sind beispielsweise die folgenden Informationen interessant:

    • Fließwege und Beschaffenheit von Grund und Oberflächenwasser,
    • Auswirkungen auf Böden, Fauna und Flora sowie
    • Inhaber und Laufzeiten von Bergbauberechtigungen in einem bestimmten Gebiet.

    Zugang zu Umweltinformationen können Sie zum Beispiel durch Auskunftserteilung oder Akteneinsicht erhalten.

    Voraussetzungen

    Jede Person hat Anspruch darauf, Umweltinformationen über informationspflichtige Stellen einzusehen und zu beantragen.

  • Ablauf

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Weitere Hinweise

    Rechtsbehelf:

    • Widerspruch, der von der zuständigen Bergbehörde bearbeitet wird
    • eventuell Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Zu den informationspflichtigen Stellen gehören nicht die bestimmte Bundesbehörden, die an der Gesetzgebung beteiligt sind und Gerichte des Bundes, die keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.

  • Benötigte Unterlagen

    • Ihr Antrag muss die gewünschten Informationen genau benennen:
      • das heißt, die zuständige Stelle muss erkennen können, welche Informationen Sie von ihr benötigen.
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    bis 500,00 EUR
    Die Gebühren bestimmen sich nach dem Aufwand, den die Informationsbeschaffung erfordert. Lehnt die Behörde den Antrag ab, fallen keine Kosten an.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    1 Monat Widerspruchsfrist
    Gegen einen (ganz oder teilweise) abgelehnten Antrag können Sie bei der Behörde Widerspruch einlegen. Falls dieser zu keinem anderen Ergebnis führt, ist Ihnen der Klageweg eröffnet.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    1 Monat bis 2 Monate
    Die angeforderten Informationen müssen Ihnen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden.
    In der Regel bedeutet das: Spätestens 1 Monat, nachdem Sie die Information angefordert haben.
    Im Bergbau handelt es sich um teils sehr komplexe Verfahren mit Beteiligung von verschiedenen Behörden, Stellen und Unternehmen, so dass diese Frist hierbei häufig verlängert wird.
    Sie erhalten in diesem Fall eine Information zum Sachstand.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 07.05.2026

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