Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Flächennutzungsplans bei der örtlich zuständigen Stelle beantragen.
Neue und geänderte Flächennutzungspläne sind in der Regel online verfügbar. Ist das bei einem Flächennutzungsplan, nicht der Fall, können Sie über dessen Inhalte Auskunft beantragen, wenn sie ihn einsehen möchten. Die örtlich zuständige Behörde oder der Verfahrensträger ist verpflichtet, Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.
Ein Flächennutzungsplan
Nutzungsmöglichkeiten sind
Er besteht im Allgemeinen aus:
Keine.
Aktualisiert am 14.04.2025