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Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen Unternehmensstart und Gewerbezulassung Bauen und Immobilien Bauen und Wohnen

Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Flächennutzungsplans bei der örtlich zuständigen Stelle beantragen.

  • Basisinformationen

    Neue und geänderte Flächennutzungspläne sind in der Regel online verfügbar. Ist das bei einem Flächennutzungsplan, nicht der Fall, können Sie über dessen Inhalte Auskunft beantragen, wenn sie ihn einsehen möchten. Die örtlich zuständige Behörde oder der Verfahrensträger ist verpflichtet, Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.

    Ein Flächennutzungsplan

    • ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan.
    • hat keine rechtlich bindende Bedeutung. Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wir jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll. 

    Nutzungsmöglichkeiten sind

    • Wohnen,
    • Gewerbe,
    • Verkehr,
    • Infrastruktur,
    • Erholung oder
    • Natur und Umwelt.

    Er besteht im Allgemeinen aus:

    • Angabe der Planungsziele
    • verschiedenen Karten zur Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt
    • Legende zu den Karten sowie
    • Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.

    Voraussetzungen

    Keine.

  • Ablauf

    • Sie prüfen, ob die zuständige Behörde den gewünschten Flächennutzungsplan im Internet bereitgestellt hat.
    • Wenn nicht, wenden Sie sich persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail an die für den Flächennutzungsplan örtlich zuständige Behörde.
    • Die Behörde entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
      • vor Ort bei der zuständigen Behörde,
      • elektronisch oder
      • schriftlich.
  • Benötigte Unterlagen

    • Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    Nach Zeitaufwand.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Frist. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Keine Bearbeitungsdauer festgelegt.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 14.04.2025

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