zur Navigation
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Sie sind hier:

Ausländischen Führerschein umschreiben - Anlage 11 FeV

Führerscheine, die in einem in Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung aufgeführtem Staat rechtmäßig erworben wurden, berechtigen zum Führen von Kraftfahrzeugen der erteilten Klassen für die Dauer von sechs Monaten seit Begründung des ordentlichen Wohnsitzes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

  • Basisinformationen

    Ist die ausländische Fahrerlaubnis befristet, gilt diese Berechtigung nur bis zum Fristablauf. Damit Sie nach Ablauf dieser Fristen weiterhin von Ihrer Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch machen können, ist die ausländischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umzuschreiben.

  • Benötigte Unterlagen

    • Identitätsnachweis

      (Vorlage eines gültigen Ausweises oder Passes)

    • Ausländischer Führerschein mit amtlicher Übersetzung (der Führerschein darf nicht länger als 3 Jahre abgelaufen sein)

      Die Übersetzung entfällt bei Führerscheinen aus der Schweiz.

    • Passfoto
      • Nach den Vorgaben der Fotomustertafel.
    • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
      • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
    • Sehtest bei ausgewählten Anlage 11 Staaten

      gem. "amtliche Anmerkung 7" der Anlage 11 FeV (siehe unter "i Wo kann ich mehr erfahren?")

    • für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E:
      • Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung nach vorgeschriebenem Muster (zum Zeitpunkt der Antragstelleung nicht älter als 2 Jahre)
      • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung nach vorgeschriebenem Muster
      • Bescheinigung über eine ärztliche Zusatzuntersuchung nach Anlage 5 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Die Bescheinigungen über die ärztlichen Untersuchungen dürfen bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
    • Name der Fahrschule

      aber nur sofern eine praktische Fahrprüfung abgelegt werden muss (siehe dazu Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung)

  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    37,50 EUR bis 65,00 EUR

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    6 Monate nach Wohnsitznahme in Deutschland

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    4 Wochen bis 6 Wochen

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Wie bewerten Sie die Seite?*

*Pflichtfeld

Aktualisiert am 25.07.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Dienstleistungen · syfq nzm