Ausländischen Führerschein umschreiben - Anlage 11 FeV
Führerscheine, die in einem in Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung aufgeführtem Staat rechtmäßig erworben wurden, berechtigen zum Führen von Kraftfahrzeugen der erteilten Klassen für die Dauer von sechs Monaten seit Begründung des ordentlichen Wohnsitzes innerhalb der Bundesrepublik…