6 Monate Bei Fahrerlaubnissen aus einem Nicht-EU-/EWR-Staat erlischt die Fahrberechtigung nach 6 Monaten ab Begründung des Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland. Auf Antrag kann die Fahrerlaubnisbehörde die Frist um bis zu 6 Monate verlängern, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller glaubhaft macht, dass sie beziehungsweise er den ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate in Deutschland haben wird.
4 Wochen bis 6 Wochen
37,50 EUR bis 65,00 EUR
Wo kann ich mehr erfahren?
Maßnahmen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Ukrainekrise im Detail
Verordnung zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen, in Anbetracht der Invasion der Ukraine durch Russland, in Bezug auf von der Ukraine gemäß ihren Rechtsvorschriften ausgestellte Fahrerdokumente
Fotomustertafel
Aktualisiert am 25.07.2025