Welche Fristen sind zu beachten?

6 Monate Bei Fahrerlaubnissen aus einem Nicht-EU-/EWR-Staat erlischt die Fahrberechtigung nach 6 Monaten ab Begründung des Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland. Auf Antrag kann die Fahrerlaubnisbehörde die Frist um bis zu 6 Monate verlängern, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller glaubhaft macht, dass sie beziehungsweise er den ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate in Deutschland haben wird.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

4-6 Wochen

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

36,30 EUR Weitere Gebühren bis insgesamt 65,00 EUR möglich.