6 Monate Bei Fahrerlaubnissen aus einem Nicht-EU-/EWR-Staat erlischt die Fahrberechtigung nach 6 Monaten ab Begründung des Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland. Auf Antrag kann die Fahrerlaubnisbehörde die Frist um bis zu 6 Monate verlängern, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller glaubhaft macht, dass sie beziehungsweise er den ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate in Deutschland haben wird.
4 Wochen bis 6 Wochen
37,50 EUR bis 65,00 EUR
Aktualisiert am 25.07.2025