Sie müssen die Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Die Waffenbehörde erteilt die Ausnahmegenehmigung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Online Beantragung
Nutzen Sie den Online-Dienst. Den Link finden Sie unter „Weitere Informationen“ – Online Service“.Der Onlinedienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
Die benötigten Unterlagen können Sie im Online-Dienst direkt hinterlegen.
Wenn Sie die vollständigen Online-Funktionen des Dienstes nutzen möchten, müssen Sie sich mit Ihrem Bund-ID Nutzerkonto anmelden.
Sollten Sie noch kein Nutzerkonto haben, können Sie sich auf der Anmeldeseite registrieren.
Ohne die Anmeldung mit der Bund-ID ist für die weitere Bearbeitung des Antrags ein persönlicher Termin in der Waffenbehörde zur Prüfung Ihrer persönlichen Daten nötig.
Nach der Prüfung des Antrags bekommen Sie die waffenrechtliche Erlaubnis und die Rechnung per Post zugeschickt.
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.