Welche Fristen sind zu beachten?

Ein zulassungspflichtiges Handwerk können Sie erst ausüben, wenn Sie in die Handwerksrolle eingetragen sind. Eine Ausnahmebewilligung muss daher entsprechend frühzeitig gestellt werden.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.