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Ausnahmegenehmigung für das Parken als ambulanter Pflegedienst, Hebamme oder Physiotherapeut:in beantragen

  • Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst betreiben oder als Hebamme/Entbindungspfleger oder Physiotherapeut:in tätig sind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Hiermit dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

  • Basisinformationen

    Ambulante Pflegedienste, Hebammen/Entbindungspfleger und Physiotherapeut:innen können auf Antrag beim Amt für Straßen und Verkehr Bremen eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Die Ausnahmegenehmigung erlaubt das kostenfreie Abstellen des Kraftfahrzeugs an folgenden Standorten:

    • eingeschränktes Haltverbot
    • verkehrsberuhigter Bereich
    • Bewohnerparkzonen
    • Parkuhren/Parkscheinautomaten

    Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für den Einsatz bei Patient:innen beziehungsweise der zu pflegenden Person.

    Die Ausnahmegenehmigung kann für maximal 3 Jahre beantragt werden.

    Voraussetzungen

    Sie führen ambulante Tätigkeiten als Pflegedienst, Hebamme/Entbindungspfleger oder Physiotherapeut:in durch.

  • Ablauf

    Der Antrag kann nur über das Online-Portal von BundID gestellt werden. Eine Registrierung ist erforderlich.

    Bitte achten Sie bei der Nachreichung von Unterlagen darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind. Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.

    Sie können den Online-Dienst nicht nutzen? Für Informationen zu anderen Möglichkeiten, wie Sie das Anliegen erledigen können, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Weitere Hinweise

    • Ihr oranger Parkausweis muss im Fahrzeug sichtbar ausgelegt werden. Die Ausnahmegenehmigung ist im Original beim Einsatz mitzuführen.
    • Benötigen Sie für mehrere Ihrer Fahrzeuge jeweils eine Ausnahmegenehmigung, tragen Sie bitte die einzelnen Kennzeichen in das Feld „Kennzeichen“ ein.
    • Bei Verlust füllen Sie bitte die Verlustanzeige aus und senden dieses per E-Mail oder postalisch zu. Dieses finden Sie unter "Formulare"
  • Benötigte Unterlagen

    • Bei Neuantrag und Verlängerung:
      • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt)
      • Versorgungsvertrag der Krankenkasse (bei Pflegediensten)
      • Approbationsurkunde (Hebammen/Entbindungspfleger oder Physiotherapeut:innen)
      • Arbeitsvertrag, falls es sich um eine Ausnahmegenehmigung für ein Privatfahrzeug handelt
      • Falls es sich um ein Leasingfahrzeug handelt, ist eine Kopie des Leasingvertrags einzureichen
    • Bei Fahrzeugwechsel:
      • Die alte Ausnahmegenehmigung und die orange Karte müssen im Original zurückgegeben werden.
      • Die neue Zulassungsbescheinigung Teil I muss in Kopie eingereicht werden.
    • Bei Fahrzeugaufgabe:
      • Bitte senden Sie die Ausnahmegenehmigung und den orangen Parkausweis im Original an das Amt für Straßen und Verkehr Bremen zurück.
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

    • Bürgerportal für soziale Dienste
      Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst betreiben oder als Hebamme oder Physiotherapeut tätig sind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Hiermit dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    Die Höhe der Verwaltungsgebühr ist abhängig von der beantragten Dauer und der Anzahl der Fahrzeuge.
    Den Link zur Gebührenverordnung finden Sie unter "Rechtsgrundlagen".

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Aufgrund der erforderlichen Prüfungen für diese Ausnahmegenehmigung wird darum gebeten, dass mindestens 14 Tage im Voraus der entsprechende Antrag gestellt wird. Bitte stehen Sie uns für weitere Rückfragen zur Verfügung.
    Für die Nachreichung von Unterlagen:
    Sollten Ihre Unterlagen uns innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.
    Die Ausnahmegenehmigung wird für höchstens für 3 Jahre ausgestellt. Eine Verlängerung ist möglich.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    2 Wochen bis 3 Wochen

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 12.02.2026

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