Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst betreiben oder als Hebamme/Entbindungspfleger oder Physiotherapeut:in tätig sind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Hiermit dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Ambulante Pflegedienste, Hebammen/Entbindungspfleger und Physiotherapeut:innen können auf Antrag beim Amt für Straßen und Verkehr Bremen eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Die Ausnahmegenehmigung erlaubt das kostenfreie Abstellen des Kraftfahrzeugs an folgenden Standorten:
Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für den Einsatz bei Patient:innen beziehungsweise der zu pflegenden Person.
Die Ausnahmegenehmigung kann für maximal 3 Jahre beantragt werden.
Sie führen ambulante Tätigkeiten als Pflegedienst, Hebamme/Entbindungspfleger oder Physiotherapeut:in durch.
Der Antrag kann nur über das Online-Portal von BundID gestellt werden. Eine Registrierung ist erforderlich.
Bitte achten Sie bei der Nachreichung von Unterlagen darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind. Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.
Sie können den Online-Dienst nicht nutzen? Für Informationen zu anderen Möglichkeiten, wie Sie das Anliegen erledigen können, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Bürgerportal für soziale Dienste
Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst betreiben oder als Hebamme oder Physiotherapeut tätig sind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Hiermit dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Die Höhe der Verwaltungsgebühr ist abhängig von der beantragten Dauer und der Anzahl der Fahrzeuge.
Den Link zur Gebührenverordnung finden Sie unter "Rechtsgrundlagen".
Aufgrund der erforderlichen Prüfungen für diese Ausnahmegenehmigung wird darum gebeten, dass mindestens 14 Tage im Voraus der entsprechende Antrag gestellt wird. Bitte stehen Sie uns für weitere Rückfragen zur Verfügung.
Für die Nachreichung von Unterlagen:
Sollten Ihre Unterlagen uns innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.
Die Ausnahmegenehmigung wird für höchstens für 3 Jahre ausgestellt. Eine Verlängerung ist möglich.
2 Wochen bis 3 Wochen
Aktualisiert am 12.02.2026