Wenn Sie einen Handwerksbetrieb führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten.
Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für den Einsatz beim Kunden. Für das Parken am Firmensitz darf diese Ausnahmegenehmigung nicht verwendet werden.
Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.
Die Ausnahmegenehmigung erlaubt das kostenfreie Abstellen des Kraftfahrzeugs an folgenden Standorten:
Art der berechtigten Fahrzeuge:
Ist Ihr Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe nachstehend aufgeführt, haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für Ihre Tätigkeit zu beantragen.
Sie können den Online-Dienst nicht nutzen? Für Informationen zu anderen Möglichkeiten, wie Sie das Anliegen erledigen können, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Benötigen Sie für mehrere Ihrer Fahrzeuge jeweils eine Ausnahmegenehmigung, tragen Sie bitte die einzelnen Kennzeichen in das Feld „Kennzeichen“ ein.
Bürgerportal für Handwerker
Das Bürgerportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Handwerker online zu stellen.
Die Höhe der Verwaltungsgebühr ist abhängig von der beantragten Dauer und der Anzahl der Fahrzeuge.
Den Link zur Gebührenverordnung finden Sie unter "Rechtsgrundlagen".
Aufgrund der erforderlichen Prüfungen die für diese Ausnahmegenehmigung wird darum gebeten, dass mindestens 14 Tage im Voraus der entsprechende Antrag gestellt wird. Bitte stehen Sie uns für weitere Rückfragen zur Verfügung.
Für die Nachreichung von Unterlagen:
Sollten Ihre Unterlagen uns innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.
Die Ausnahmegenehmigung wird für höchstens für 3 Jahre ausgestellt. Eine Verlängerung ist möglich.
2 Wochen bis 3 Wochen
Aktualisiert am 12.02.2026