Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Gurt- und Helmpflicht befreien lassen.
Mit einer ärztlichen Bescheinigung oder einem Attest können Sie vom Tragen eines Helmes oder von der Gurtanlegepflicht befreit werden.
Des Weiteren können Sie von der Gurtanlegepflicht befreit werden, wenn Ihre Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
Die Ausnahmegenehmigung gilt bundesweit. Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer im Original mitzuführen.
Sie können die Ausnahmegenehmigung auf verschiedenen Wegen beantragen:
Onlinedienst
Der Online-Dienst führt Sie Schritt-für-Schritt durch den Antrag.
Schriftlich
Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind. Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.
Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie die Ausnahmegenehmigung sowie den Parkausweis per Post zugeschickt.
Bei Verlust einer Ausnahmegenehmigung, Sonderparkberechtigung und / oder Karte ist eine Verlustanzeige auszufüllen
Bürgerportal des Amt für Straßen und Verkehr – Gurt- und Helmbefreiung
Das Bürgerportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für eine Befreiung von der Gurt- und Helmpflicht online zu stellen.
15,00 EUR Ausnahmegenehmigung
11,50 EUR Ersatzausstellung
Die Ausnahmegenehmigung gilt höchstens so lange wie die ärztliche Bescheinigung. Bei einer Körpergröße unter 1,50 m, gilt sie ohne Ablaufdatum – bis sie widerrufen wird.
2 Wochen bis 3 Wochen Wir bitten Sie zu beachten, dass Ihr Antrag erst dann abschließend bearbeitet werden kann, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen.
Aktualisiert am 12.01.2026