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Ausnahmegenehmigung für die Befreiung der Gurt- und Helmpflicht beantragen

  • Logistik und Transport

Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Gurt- und Helmpflicht befreien lassen.

  • Basisinformationen

    Mit einer ärztlichen Bescheinigung oder einem Attest können Sie vom Tragen eines Helmes oder von der Gurtanlegepflicht befreit werden.
    Des Weiteren können Sie von der Gurtanlegepflicht befreit werden, wenn Ihre Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.  
    Die Ausnahmegenehmigung gilt bundesweit. Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer im Original mitzuführen.

    Voraussetzungen

    • Wenn Sie aus medizinischen Gründen keinen Gurt oder Helm tragen können
    • Wenn Ihre Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
  • Ablauf

    Sie können die Ausnahmegenehmigung auf verschiedenen Wegen beantragen:

    Onlinedienst

    Der Online-Dienst führt Sie Schritt-für-Schritt durch den Antrag. 

    Schriftlich

    • Sie können den Antrag per Post oder als E-Mail schicken,
    • Stellen Sie dafür einen formlosen Antrag oder nutzen Sie das Kontaktformular, um Ihre Anfrage postalisch oder digital zu versenden.

    Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind. Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.

    Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie die Ausnahmegenehmigung sowie den Parkausweis per Post zugeschickt. 

    Weitere Hinweise

    Bei Verlust einer Ausnahmegenehmigung, Sonderparkberechtigung und / oder Karte ist eine Verlustanzeige auszufüllen

  • Benötigte Unterlagen

    • Ärztliche Bescheinigung / Attest
    • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite)
  • Zuständige Stellen

    Ansprechperson

  • Online Services

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    15,00 EUR Ausnahmegenehmigung
    11,50 EUR Ersatzausstellung

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die Ausnahmegenehmigung gilt höchstens so lange wie die ärztliche Bescheinigung. Bei einer Körpergröße unter 1,50 m, gilt sie ohne Ablaufdatum – bis sie widerrufen wird.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    2 Wochen bis 3 Wochen Wir bitten Sie zu beachten, dass Ihr Antrag erst dann abschließend bearbeitet werden kann, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 12.01.2026

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
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