Wenn Sie Anwohner:in, Gewerbetreibende:r, Freiberufler:in, eine Institution oder ein Verein der Anwohnerzone Weserstadion sind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zur Einfahrt während einer Großveranstaltung der gesperrten Anwohnerzone Weserstadion beantragen.
Mit der Anwohnerzone sollen die Parksuchverkehre und das Parken der Stadionbesucher in dem Weserstadion-nahen Bereich verhindert und so die Anwohner:innen von diesen Verkehren entlastet werden.
Die Zufahrten in die Zone werden von der Polizei und einem privaten Sicherheitsdienst kontrolliert.
Wo und wann ist gesperrt?
Gesperrt ist der Bereich zwischen Stader Straße und Lüneburger Straße sowie Am Schwarzen Meer/Am Hulsberg und Osterdeich für Autos.
Motorräder sind von der Sperrung ausgenommen.
Die Sperrung der Anwohnerzone beginnt 2,5 Stunden vor einer Großveranstaltung im Weserstadion und endet kurze Zeit nach Veranstaltungsbeginn.
Der Osterdeich bleibt zwischen Lübecker Straße und Stader Straße bis kurz nach Veranstaltungsende gesperrt.
Diese Regelung gilt für Großveranstaltungen im Weserstadion.
Nur Anwohner:innen und ansässige Gewerbetreibende, Freiberufler:innen, Institutionen und Vereine der Anwohnerzone Weserstadion dürfen mit einer Ausnahmegenehmigung in die Anwohnerzone einfahren.
Eine solche Ausnahmegenehmigung können Sie beim Amt für Straßen und Verkehr Bremen beantragen.
Berechtigt sind alle Anwohner:innen, Gewerbetreibenden, Freiberufler:innen, Institutionen oder Vereine der Anwohnerzone Weserstadion, die ihren Wohnsitz/Firmensitz nachweisen können und die ein eigenes oder ihnen zur Nutzung überlassenes Fahrzeug besitzen.
Sie können den Antrag auf unterschiedliche Art stellen:
Online:
Schriftlich:
Zusätzlich bei Fahrzeugwechsel oder Kennzeichenänderung beachten:
Zusätzlich bei Verlust beachten:
Daten aus den Dokumenten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, können auf der Kopie geschwärzt werden. Eingereichte Kopien werden nach Erteilung der Ausnahmegenehmigung aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet.
Pflege- oder Lieferdienste dürfen in der Regel die Kontrollposten unter Vorlage des Lieferscheins beziehungsweise Nennung der Einsatzadresse passieren.
Besucherkarten werden nicht ausgeben, um Missbrauch zu vermeiden. Bitte stellen Sie sich auf die Situation ein und informieren Sie Ihre Gäste/Besucher:innen.
gebührenfrei
35,00 EUR Für die Ausstellung einer neuen Ausnahmegenehmigung (DIN A4-Dokument) und/oder Karte bei Verlust.
Die Ausnahmegenehmigung ist jeweils bis zum Abschluss der Saison zum 31.07. gültig.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen 2 bis 3 Wochen beträgt.
Beginnt eine neue Saison (zum Beispiel Saison ab 01.08.2027 bis 31.07.2030) beträgt die Bearbeitungszeit auf Grund des hohen Antragsaufkommens etwa 3 Monate.
Die Ausnahmegenehmigungen werden fristgerecht bis zum 31.07.2027 per Post zugestellt, wenn die Online-Anträge vollständig bis zum 30.06.2027 eingereicht werden.
Aktualisiert am 13.03.2026