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Ausnahmegenehmigung für die Einfahrt in die Anwohnerzone Weserstadion beantragen

  • Mobilität und Fahrzeuge
  • Ausweise und Dokumente

Wenn Sie Anwohner:in, Gewerbetreibende:r, Freiberufler:in, eine Institution oder ein Verein der Anwohnerzone Weserstadion sind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zur Einfahrt während einer Großveranstaltung der gesperrten Anwohnerzone Weserstadion beantragen.

  • Basisinformationen

    Mit der Anwohnerzone sollen die Parksuchverkehre und das Parken der Stadionbesucher in dem Weserstadion-nahen Bereich verhindert und so die Anwohner:innen von diesen Verkehren entlastet werden.

    Die Zufahrten in die Zone werden von der Polizei und einem privaten Sicherheitsdienst kontrolliert.

    Wo und wann ist gesperrt?

    Gesperrt ist der Bereich zwischen Stader Straße und Lüneburger Straße sowie Am Schwarzen Meer/Am Hulsberg und Osterdeich für Autos.

    Motorräder sind von der Sperrung ausgenommen.

    Die Sperrung der Anwohnerzone beginnt 2,5 Stunden vor einer Großveranstaltung im Weserstadion und endet kurze Zeit nach Veranstaltungsbeginn.

    Der Osterdeich bleibt zwischen Lübecker Straße und Stader Straße bis kurz nach Veranstaltungsende gesperrt.

    Diese Regelung gilt für Großveranstaltungen im Weserstadion.

    Nur Anwohner:innen und ansässige Gewerbetreibende, Freiberufler:innen, Institutionen und Vereine der Anwohnerzone Weserstadion dürfen mit einer Ausnahmegenehmigung in die Anwohnerzone einfahren.

    Eine solche Ausnahmegenehmigung können Sie beim Amt für Straßen und Verkehr Bremen beantragen.

    Voraussetzungen

    Berechtigt sind alle Anwohner:innen, Gewerbetreibenden, Freiberufler:innen, Institutionen oder Vereine der Anwohnerzone Weserstadion, die ihren Wohnsitz/Firmensitz nachweisen können und die ein eigenes oder ihnen zur Nutzung überlassenes Fahrzeug besitzen.

  • Ablauf

    Sie können den Antrag auf unterschiedliche Art stellen:

    Online:

    • Stellen die den Antrag über den Online-Dienst.
    • Fügen Sie die entsprechenden Nachweise hinzu.
    • Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, bekommen Sie die Ausnahmegenehmigung per Post zugeschickt.

    Schriftlich:

    • Nutzen Sie das Antragsformular.
    • Fügen Sie die entsprechenden Nachweise hinzu.
    • Schicken Sie dies per E-Mail oder per Post an die zuständige Stelle oder werfen Sie es in den Hausbriefkasten.
    • Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, bekommen Sie die Ausnahmegenehmigung per Post zugeschickt.

    Zusätzlich bei Fahrzeugwechsel oder Kennzeichenänderung beachten:

    • Reichen Sie auch die original Ausnahmegenehmigung, die original Karte und eine Kopie der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt) postalisch ein oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten.

    Zusätzlich bei Verlust beachten:

    • Bei Verlust der Ausnahmegenehmigung (DIN A4-Dokument) und/oder Karte müssen Sie auch eine Verlustanzeige ausfüllen und per E-Mail oder per Post an die zuständige Stelle schicken.

    Weitere Hinweise

    Daten aus den Dokumenten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, können auf der Kopie geschwärzt werden. Eingereichte Kopien werden nach Erteilung der Ausnahmegenehmigung aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet.

    Pflege- oder Lieferdienste dürfen in der Regel die Kontrollposten unter Vorlage des Lieferscheins beziehungsweise Nennung der Einsatzadresse passieren.

    Besucherkarten werden nicht ausgeben, um Missbrauch zu vermeiden. Bitte stellen Sie sich auf die Situation ein und informieren Sie Ihre Gäste/Besucher:innen.

  • Benötigte Unterlagen

    • Vollständig ausgefüllter Online- oder PDF-Antrag
    • Bei Hauptwohnsitz: Kopie des Personalausweises nicht erforderlich
    • Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung (nur bei Nebenwohnsitz/Auskunftssperre)
    • Bei Gewerbebetrieben:
      • Keine Unterlagen erforderlich, wenn das Gewerbe im Gewerberegister Bremen registriert ist.
      • Ansonsten bitte einen aktuellen Nachweis beifügen, dass das Gewerbe in der Anwohnerzone Weserstadion ansässig ist.
    • Als Freiberufler:in/Verein/Institution:
      • Ein aktueller Nachweis über Arbeitsräume/Büroräume ist vorzulegen (zum Beispiel aktuelle Bestätigung vom Vermieter, aktueller Handelsregisterauszug, aktueller Mietvertrag, aktuelle Stromrechnung).
    • Kopie von der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt)
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei
    35,00 EUR Für die Ausstellung einer neuen Ausnahmegenehmigung (DIN A4-Dokument) und/oder Karte bei Verlust.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die Ausnahmegenehmigung ist jeweils bis zum Abschluss der Saison zum 31.07. gültig.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen 2 bis 3 Wochen beträgt.

    Beginnt eine neue Saison (zum Beispiel Saison ab 01.08.2027 bis 31.07.2030) beträgt die Bearbeitungszeit auf Grund des hohen Antragsaufkommens etwa 3 Monate.

    Die Ausnahmegenehmigungen werden fristgerecht bis zum 31.07.2027 per Post zugestellt, wenn die Online-Anträge vollständig bis zum 30.06.2027 eingereicht werden.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 13.03.2026

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