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Ausnahmegenehmigung für ukrainische Fahrzeuge beantragen Mobilität und Fahrzeuge Logistik und Transport

Sie möchten eine Ausnahmegenehmigung für Ihr ukrainisches Fahrzeug beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.

  • Basisinformationen

    Wer in Deutschland ein nicht in Deutschland zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, muss dieses nach (spätestens) einem Jahr in Deutschland auf ein deutsches Kennzeichen umschreiben (§ 20 Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Der Zeitraum eines Jahres berechnet sich ab dem Tag der Einreise nach Deutschland. Für das Fahrzeug muss ein gültiger Kfz-Versicherungsschutz vorhanden sein (AuslPflVG). Dieser wird nachgewiesen durch eine Grenzversicherung oder Grüne Karte, die Sie entweder schon bei der Einreise, oder in Deutschland abgeschlossen haben. Achten Sie dabei auf den Gültigkeitszeitraum Ihrer Versicherung und verlängern Sie diese gegebenenfalls rechtzeitig. Wenn Sie sich seit mehr als einem Jahr in Deutschland aufhalten, ihr Fahrzeug aus der Ukraine mitgebracht haben, und Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Freien Hansestadt Bremen haben, können Sie bei uns einen Antrag für eine Ausnahmegenehmigung stellen. Mit dieser Ausnahmegenehmigung müssen Sie ihr Fahrzeug nicht auf ein deutsches Kennzeichen umschreiben. Sie dürfen mit der Genehmigung, längstens bis zum 31.03.2024, mit Ihrem ukrainischen Kennzeichen weiterfahren. Hierfür muss ein gültiger Versicherungsschutz nachgewiesen werden.

    Die Ausnahmegenehmigung wird unter der Auflage erteilt, dass diese mitzuführen ist. Die erteilte Ausnahmegenehmigung befreit nicht von der Verpflichtung, für das Fahrzeug Kfz-Steuer in Deutschland zu entrichten. Bitte wenden Sie sich dazu an das Hauptzollamt in Bremen.

    Voraussetzungen

    • Die Besitzerin oder der Besitzer eines in der Ukraine zugelassenen Fahrzeugs stellt einen Antrag auf befristete Weiternutzung des ukrainischen Kennzeichens und erklärt, nicht dauerhaft den Aufenthalt in Deutschland nehmen zu wollen.
    • Die Besitzerin oder der Besitzer verfügt über Zulassungspapiere, die zum internationalen Verkehr berechtigen, und ist als Flüchtling anerkannt.
    • Die antragstellende Person weist eine für die Dauer der Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung bestehende Versicherung nach.
  • Ablauf

    Die Zuständigkeit bei allen Zulassungsangelegenheiten liegt bei der Kfz-Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    • Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde in der Stresemannstraße 48 in 28207 Bremen zu stellen.
    • Für die Antragstellung müssen Sie einen Termin in der Zulassungsbehörde vereinbaren.
      • Einen Termin können Sie online oder telefonisch vereinbaren.
    • Bringen Sie alle benötigten Unterlagen zum Termin mit.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die Unterlagen vollständig sind, stellt Ihnen die Zulassungsbehörde die Ausnahmegenehmigung bei Ihrem Termin aus oder schickt Ihnen die Ausnahmegenehmigung im Anschluss zu.
  • Benötigte Unterlagen

    • Gültiger Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) der/ des antragstellenden Fahrzeughalters/in (Vorder- und Rückseite) mit Nachweis des Hauptwohnsitzes in Bremen
    • Bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht:
      • zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
    • Ukrainische Fahrzeugdokumente (Registration certificate)
    • Nachweis über das Bestehen einer Versicherung (Grüne Karte oder Grenzversicherung)
    • Gültiger Prüfbericht über eine positiv abgeschlossenen Sicherheitsüberprüfung
      • gemäß § 20 Abs. 3 FZV z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP
  • Zuständige Stellen

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  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    40,00 EUR

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die Ausnahmegenehmigung darf längstens bis zum 31.03.2024 und aber nur für die Dauer der Gültigkeit des Versicherungsschutzes erteilt werden. Der Geltungsbereich der Ausnahmegenehmigung ist das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die Unterlagen vollständig sind, stellt Ihnen die Zulassungsbehörde die Ausnahmegenehmigung bei Ihrem Termin aus oder schickt Ihnen die Ausnahmegenehmigung im Anschluss zu.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 04.07.2024

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