Wie kann ich meinen Termin absagen?
Öffnen Sie die E-Mail mit der Terminbestätigung. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um den Termin abzusagen.
Haben Sie die E-Mail nicht mehr?
Rufen Sie einfach das Bürgertelefon (115) an.
Sie möchten eine Ausnahmegenehmigung für Ihr ukrainisches Fahrzeug beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Wer in Deutschland ein nicht in Deutschland zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, muss dieses nach (spätestens) einem Jahr in Deutschland auf ein deutsches Kennzeichen umschreiben (§ 20 Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Der Zeitraum eines Jahres berechnet sich ab dem Tag der Einreise nach Deutschland. Für das Fahrzeug muss ein gültiger Kfz-Versicherungsschutz vorhanden sein (AuslPflVG). Dieser wird nachgewiesen durch eine Grenzversicherung oder Grüne Karte, die Sie entweder schon bei der Einreise, oder in Deutschland abgeschlossen haben. Achten Sie dabei auf den Gültigkeitszeitraum Ihrer Versicherung und verlängern Sie diese gegebenenfalls rechtzeitig. Wenn Sie sich seit mehr als einem Jahr in Deutschland aufhalten, ihr Fahrzeug aus der Ukraine mitgebracht haben, und Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Freien Hansestadt Bremen haben, können Sie bei uns einen Antrag für eine Ausnahmegenehmigung stellen. Mit dieser Ausnahmegenehmigung müssen Sie ihr Fahrzeug nicht auf ein deutsches Kennzeichen umschreiben. Sie dürfen mit der Genehmigung, längstens bis zum 31.03.2024, mit Ihrem ukrainischen Kennzeichen weiterfahren. Hierfür muss ein gültiger Versicherungsschutz nachgewiesen werden.
Die Ausnahmegenehmigung wird unter der Auflage erteilt, dass diese mitzuführen ist. Die erteilte Ausnahmegenehmigung befreit nicht von der Verpflichtung, für das Fahrzeug Kfz-Steuer in Deutschland zu entrichten. Bitte wenden Sie sich dazu an das Hauptzollamt in Bremen.
Die Zuständigkeit bei allen Zulassungsangelegenheiten liegt bei der Kfz-Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Wie kann ich meinen Termin absagen?
Öffnen Sie die E-Mail mit der Terminbestätigung. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um den Termin abzusagen.
Haben Sie die E-Mail nicht mehr?
Rufen Sie einfach das Bürgertelefon (115) an.
40,00 EUR
Die Ausnahmegenehmigung darf längstens bis zum 31.03.2024 und aber nur für die Dauer der Gültigkeit des Versicherungsschutzes erteilt werden. Der Geltungsbereich der Ausnahmegenehmigung ist das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die Unterlagen vollständig sind, stellt Ihnen die Zulassungsbehörde die Ausnahmegenehmigung bei Ihrem Termin aus oder schickt Ihnen die Ausnahmegenehmigung im Anschluss zu.
Aktualisiert am 04.07.2024