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Ausnahmegenehmigung für Wartungs- und Reinigungsarbeiten beantragen

  • Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Wenn Ihr Unternehmen Geh- und Radwegreinigungen durchführt oder Fahrgastunterstände reinigt, so können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken am Einsatzort beantragen.

  • Basisinformationen

    Reinigungsfirmen erhalten mit dieser Ausnahmegenehmigung die Möglichkeit, ihr Fahrzeug für die Reinigung von Geh- und Radwegen bzw. für die Reinigung und Wartung von Fahrgastunterständen in unmittelbarer Nähe vom Einsatzort abzustellen.

    Die Firmenfahrzeuge müssen durch Aufkleber des Firmennamens etc. als „Einsatzfahrzeug“ gekennzeichnet sein.

    Die Befreiungen (z. B. Parken im eingeschränkten Haltverbot) richten sich nach den Erfordernissen des Einzelfalls.

    Voraussetzungen

    Sie betreiben eine Reinigungsfirma, die Geh- und Radwege reinigt oder Wartungs- und Reinigungsarbeiten an Fahrgastunterständen durchführt.

  • Ablauf

    Füllen Sie bitte das Online-Formular aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.

    Die Ausnahmegenehmigung sowie die Rechnung wird Ihnen per Post zugestellt.  

    Für die Nachreichung von Unterlagen:

    Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind. Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.

    Weitere Hinweise

    Die Firmenfahrzeuge müssen durch Aufkleber des Firmennamens etc. als „Einsatzfahrzeug“ gekennzeichnet sein.

    Bei Verlust füllen Sie bitte die Verlustanzeige aus und senden diese per Post oder E-Mail an das Amt für Straßen und Verkehr Bremen.

  • Benötigte Unterlagen

    • Bei Neuantrag und Verlängerung
      • Gewerbeschein oder Handwerkskarte
      • Vertrag über die Reinigungsarbeiten
      • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt)
    • Bei Fahrzeugwechsel oder Kennzeichenänderung

      Bitte reichen Sie die original Ausnahmegenehmigung und die Kopie der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I postalisch ein oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten.

    • Bei Fahrzeugaufgabe

      Geben Sie die Ausnahmegenehmigung im Original bitte umgehend an das Amt für Straßen und Verkehr zurück.

  • Zuständige Stellen

    Ansprechperson

  • Online Services

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    Die Höhe der Verwaltungsgebühr ist abhängig von der beantragten Dauer und der Anzahl der Fahrzeuge.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Für die Nachreichung von Unterlagen:
    Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung jedoch noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    2 Wochen bis 3 Wochen

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 27.04.2026

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