Wenn Ihr Unternehmen Geh- und Radwegreinigungen durchführt oder Fahrgastunterstände reinigt, so können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken am Einsatzort beantragen.
Reinigungsfirmen erhalten mit dieser Ausnahmegenehmigung die Möglichkeit, ihr Fahrzeug für die Reinigung von Geh- und Radwegen bzw. für die Reinigung und Wartung von Fahrgastunterständen in unmittelbarer Nähe vom Einsatzort abzustellen.
Die Firmenfahrzeuge müssen durch Aufkleber des Firmennamens etc. als „Einsatzfahrzeug“ gekennzeichnet sein.
Die Befreiungen (z. B. Parken im eingeschränkten Haltverbot) richten sich nach den Erfordernissen des Einzelfalls.
Sie betreiben eine Reinigungsfirma, die Geh- und Radwege reinigt oder Wartungs- und Reinigungsarbeiten an Fahrgastunterständen durchführt.
Füllen Sie bitte das Online-Formular aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
Die Ausnahmegenehmigung sowie die Rechnung wird Ihnen per Post zugestellt.
Für die Nachreichung von Unterlagen:
Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind. Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.
Die Firmenfahrzeuge müssen durch Aufkleber des Firmennamens etc. als „Einsatzfahrzeug“ gekennzeichnet sein.
Bei Verlust füllen Sie bitte die Verlustanzeige aus und senden diese per Post oder E-Mail an das Amt für Straßen und Verkehr Bremen.
Bitte reichen Sie die original Ausnahmegenehmigung und die Kopie der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I postalisch ein oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten.
Geben Sie die Ausnahmegenehmigung im Original bitte umgehend an das Amt für Straßen und Verkehr zurück.
Bürgerportal für Wartungs- und Reinigungsarbeiten
Das Bürgerportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Wartungs- und Reinigungsarbeiten online zu stellen.
Die Höhe der Verwaltungsgebühr ist abhängig von der beantragten Dauer und der Anzahl der Fahrzeuge.
Für die Nachreichung von Unterlagen:
Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung jedoch noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.
2 Wochen bis 3 Wochen
Aktualisiert am 27.04.2026