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Ausnahmegenehmigung wegen Plakatierungsarbeiten beantragen

  • Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Wenn Sie Plakatierungsarbeiten durchführen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken am Einsatzort beantragen.

  • Basisinformationen

    Mit dieser Ausnahmegenehmigung dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug oder Ihren Fahrzeugen für eine bestimmte Dauer und an bestimmten Orten zum Zwecke von Plakatierungsarbeiten parken.

    Voraussetzungen

    Sie müssen Plakatierungsarbeiten durchführen. Beispiele hierfür sind das Anbringen von Veranstaltungs- oder Wahlplakaten.

  • Ablauf

    Bei Neuantrag und Verlängerung:

    • Bitte füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Bitte teilen Sie uns den Grund für die Plakatierung mit.
    • Benötigen Sie für mehrere Ihrer Fahrzeuge jeweils eine Ausnahmegenehmigung, tragen Sie bitte die einzelnen Kennzeichen in das Feld „Kennzeichen“ ein.
    • Nach dem Eingang des Online-Antrags wird eine Eingangsbestätigung versendet.
    • Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne per E-Mail oder per Post übermitteln.
      • Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind.
    • Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos.
      • Sie erhalten in diesem Fall keine weitere Mitteilung von uns.
    • Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie die Ausnahmegenehmigung per Post. 

    Weitere Hinweise

    Bei Verlust einer Ausnahmegenehmigung ist eine Verlustanzeige auszufüllen und als E-Mail oder per Post zu senden.

  • Benötigte Unterlagen

    • Bei Neuantrag und Verlängerung:
      • Kopie der Gewerbeanmeldung
      • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt)
    • Bei Fahrzeugwechsel/Kennzeichenänderung:
      • Bitte reichen Sie die neue Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt) in Kopie sowie die Ausnahmegenehmigung im Original ein.
      • Die Unterlagen können postalisch eingereicht oder in unseren Hausbriefkasten gelegt werden.
    • Bei Fahrzeugaufgabe:
      • Bitte senden Sie die Ausnahmegenehmigung im Original an das ASV zurück.
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

    • Bürgerportal für Plakatierungsarbeiten
      Das Bürgerportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Plakatierungsarbeiten online zu stellen. Um den Antrag stellen zu können, ist keine Registrierung erforderlich. Nachweise können Sie als PDF, JPG, JPEG oder PNG dem Antrag als Anlage beifügen. Die Identifizierung erfolgt anhand der hochgeladenen Unterlagen.

  • Gebühren / Kosten

    Die Höhe der Verwaltungsgebühr ist abhängig von der beantragten Dauer und der Anzahl der Fahrzeuge.
    11,50 EUR für die Ersatzausstellung.
    11,50 EUR für die Kennzeichenänderung.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Aufgrund der erforderlichen Prüfungen die für diese Ausnahmegenehmigung erforderlich sind, wird darum gebeten, dass mindestens 14 Tage im Voraus der entsprechende Antrag gestellt wird. Bitte stehen Sie uns für weitere Rückfragen zur Verfügung.
    14 Tage für die Nachreichung von Unterlagen.
    Die Ausnahmegenehmigung wird für die Dauer der Plakatierungsarbeiten ausgestellt.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    2 Wochen bis 3 Wochen

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 05.05.2026

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