Wenn Sie in die bremische Umweltzone einfahren müssen, aber keine grüne Umweltplakette oder Feinstaubplakette besitzen, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Die Umweltzone ist ein räumlich begrenztes Gebiet, in dem nur PKW und LKW unterwegs sein dürfen, die eine bestimmte Abgasnorm einhalten. Für Kraftfahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß (Emission) besteht ein Fahrverbot. Zum Befahren der Umweltzone benötigen Bürger:innen also einen schadstoffbezogenen Ausweis - eine Feinstaub- oder Umweltplakette – für ihr Fahrzeug. Wenn Sie diese nicht besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung beantragen:
Antragsberechtigt sind Personen, bei denen das Befahren der Umweltzone im öffentlichen Interesse liegt, oder aufgrund von überwiegenden und unaufschiebbaren Interessen Einzelner erforderlich ist oder wenn ihre Einrichtung unzumutbare wirtschaftliche oder soziale Belastungen für den Einzelnen mit sich bringt. Ob Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In drei Fällen werden allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erfüllt:
In allen Fällen muss das Fahrzeug vor dem 17.06.2008 auf den Antragsteller zugelassen worden sein.
Ausnahmegenehmigungen können darüber hinaus erteilt werden, wenn besondere Voraussetzungen erfüllt werden. Schwerbehinderten (mit Merkzeichen „G“ in ihrem Behindertenausweis), Berufspendlern und Anwohnern der Umweltzone kann unter diesen Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung für private Fahrten in der Umweltzone erteilt werden.
Bestimmte Arten von Firmenfahrzeugen, für die besondere Voraussetzungen gegeben sind, können ebenfalls vom Fahrverbot in der Umweltzone ausgenommen werden. Dies gilt für Sonderfahrzeuge, für sogenannte wirtschaftliche Härtefälle und für einige Marktfahrzeuge.
Es gibt einige Kraftfahrzeuge, die generell von der Umweltzonen-Regelung ausgenommen sind. Diese Fahrzeuge benötigen keine Plakette und keine Ausnahgenehmigung:
Antragsberechtigte Privatpersonen sind:
Antragsberechtigte für eine gewerbliche Nutzung sind:
Bei Verlust bitte das Formular Verlustanzeige ausfüllen und per Post oder E-Mail verschicken.
Die Gebühr ist abhängig vom Fahrzeugtyp, der beantragten Dauer und dem Antragsgrund.
Die Ausnahmegenehmigung kann für 1 Tag bis 18 Monate ausgestellt werden.
Aufgrund der erforderlichen Prüfungen wird darum gebeten, den Antrag mit mindestens 14 Tagen Vorlauf zu stellen.
2 Wochen bis 3 Wochen
Aktualisiert am 26.06.2026