Welche Fristen sind zu beachten?

Sie können das weitere zulassungspflichtige Handwerk erst ausüben, wenn es in der Handwerksrolle eingetragen ist. Eine Ausübungsberechtigung muss daher entsprechend frühzeitig gestellt werden.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer
abrufbar ist.