Haben Sie einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragt und den entsprechenden Zuwendungsbescheid erhalten? Haben Sie außerdem die Kinderwunschbehandlung auch schon durchführen lassen? Dann können Sie nun die Auszahlung des Zuschusses beantragen.
Wenn Sie den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragt und einen entsprechenden Zuwendungsbescheid bekommen haben, können Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb eines halben Jahres durchführen lassen.
Nachdem die Kinderwunschbehandlung durchgeführt wurde, können Sie die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung beantragen.
Sie können die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung schriftlich in Papierform beantragen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen endgültigen Zuwendungsbescheid.
Der Auszahlungsbetrag wird Ihnen einen Monat nach Ausstellung des endgültigen Zuwendungsbescheids (nach Eintritt der Bestandskraft des Bescheids) auf das von Ihnen im Antrag angegebene Konto überwiesen.
Der Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung kann nur ausgezahlt werden, wenn
Sie können den die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung schriftlich in Papierform beantragen:
Schriftliche Beantragung
Nachdem Sie den endgültigen Zuwendungsbescheid erhalten haben, wird Ihnen der Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung ausgezahlt.
Die Maßnahme wird anteilig vom Bund und dem jeweiligen Land getragen.
Der Bund unterstützt nur heterosexuelle verheiratete und unverheiratete Paare.
Die Regelungen der einzelnen Länder können hiervon abweichen.
Wenn nicht genügend Bundesmittel zur Verfügung stehen, erhalten Sie nur den Anteil des Landes, bei dem Sie den Zuschuss beantragt haben.
Die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung kann erst beantragt werden, nachdem die Kinderwunschbehandlung durchgeführt wurde.
2 Wochen bis 3 Wochen
Aktualisiert am 02.06.2026