Sie haben kürzlich renoviert und nun fallen bei Ihnen Bauabfälle und Bauschutt an? Hier erfahren Sie, welche Abfälle Bauschutt und Bauabfälle sind, wo Sie alles entsorgen können und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Sie können Ihre Bauabfälle und Ihren Bauschutt bis zu einer Menge von 1 Kubikmeter (1.000 Liter) auf den Recycling-Stationen abgeben. Bauabfälle und Bauschutt werden getrennt abgegeben, da sie auch getrennt verwertet werden. Das liegt daran, dass Bauschutt mineralisch ist und Bauabfälle in der Regel brennbar.

Das sind Bauabfälle:

  • Rohre und Fensterrahmen, aber auch Türen, Fuß- und Deckenleisten, Deckenverkleidungen, Laminat
  • Sanitäreinrichtungen wie Badewannen und Duschkabinen (außer sie sind aus Metall)

Das ist Bauschutt:

  • Steine, Kies, Betonbruch, Mörtel, Keramik, Dachziegel
  • Fliesen sowie Fenster, Draht- und Flachglas

Das ist kein Bauschutt:

  • Eimer, Elektrogeräte, Folien, Holz, Kunststoffe, Steckdosen und Styropor gehören nicht zum Bauschutt.
  • Asbest und künstliche Mineralfasern werden aufgrund ihres Gefährdungspotenzials getrennt und nur auf der Recycling-Station Blockland angenommen.

Damit Sie besser einschätzen können, wie viel ein Kubikmeter ist, finden Sie im Eingangsbereich der Recycling-Stationen drei Würfel in den Größen 0,1 Kubikmeter, 0,5 Kubikmeter und 1 Kubikmeter aufgestellt. Dank angebrachter Rollen können Sie die Würfel frei bewegen und die Menge Ihrer angelieferten Abfälle vergleichen. Die Würfel finden Sie an den Recycling-Stationen Blockland, Hastedt, Hohentor, Kirchhuchting und Oberneuland sowie in Blumenthal und Burglesum im Bremer Norden.

Bau- und Abbruchabfälle müssen wie folgt getrennt gehalten, gelagert, gesammelt, befördert und einer Verwertung zugeführt werden, soweit sie getrennt anfallen:

  • Glas
  • Kunststoffe
  • Metalle, einschließlich Legierungen
  • Beton, mit Ausnahme von Beton, der gefährliche Stoffe enthält
  • Ziegel, mit Ausnahme von Ziegeln, die gefährliche Stoffe enthalten
  • Fliesen, Ziegel, Keramik, es sei denn, sie enthalten gefährliche Stoffe
  • Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, es sei denn, sie enthalten gefährliche Stoffe.

Voraussetzungen

  • Die Anlieferung von Abfällen und Wertstoffen ist nur mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t zulässig.
  • Die Anlieferung der Abfälle und Wertstoffe hat sortenrein und frei von schädlichen Verunreinigungen und Anhaftungen zu erfolgen.
  • Die Abfälle stammen aus einem Privathaushalt in Bremen, der an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen ist.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Amtlicher Identitätsnachweises oder Gebührenbescheid (Original)

    In begründeten Fällen kann die gemeinsame Vorlage des amtlichen Identitätsnachweises und des Gebührenbescheides verlangt werden.

  • Erklärung Abfallherkunft

    Auf Verlangen ist von den Anliefernden unter Angabe des Namens, der Anschrift einschl. Telefonnummer und unter Vorlage des amtlichen Identitätsnachweises eine Erklärung zu unterzeichnen, in der die genaue private Herkunft der Abfälle und/oder Wertstoffe dargelegt und bestätigt wird.